ECOSAVE protect – Ökologische Pflasterbeläge neuester Generation von Godelmann
Seit 30 Jahren führend in umweltgerechter Flächenbefestigung
Umweltschutz hat bei GODELMANN und KLOSTERMANN hohe Priorität. Wir haben den wasserdurchläs- sigen Pflasterbelag auf den Weg gebracht und dafür gesorgt, dass viele Millionen Quadratmeter Ver- kehrsfläche entsiegelt werden konnten. Und wir geben Antworten auf neue Herausforderungen durch Innovationen für eine bessere Umwelt. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Essenz aus mehr als 30 Jahren Know-how und Erfahrung, Forschung und Entwicklung unter Berücksichtigung der aktuell gültigen technischen Regelwerke und Gesetze.
Die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung mit der ortsnahen Versickerung und Verduns- tung von Niederschlagswasser ist heute vor allem auch im Zeichen der Klimawandels das Gebot der Stunde. Gleichzeitig gelten strengere Vorschriften für den Schutz unserer natür- lichen Gewässer, dazu zählt u.a. das Grundwasser. Die Lösung:
ECOSAVE protect – Ökologische Pflasterbeläge neuester Generation
-
100 % Regenwasserversickerung – Abflussbeiwert Ψ = 0,0
-
maximalerGrundwasserschutzdurchSchadstoff-Rückhalt
-
hoher Verdunstungseffekt für ein gesünderes Stadtklima
-
reduziert Oberflächenabfluss und lokale Überflutungen
-
entlastet das Kanalnetz und ermöglicht Kosteneinsparungen
-
fördert die Grundwasserneubildung und Bodenfunktionen
-
DIBt*-geprüfte Sicherheit für Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung
-
regenerierbare Funktionen für dauerhafte Versickerung und Schadstoff-Behandlung
-
erfüllt wasserrechtliche und straßenbautechnische Anforderungen
-
designt für anspruchsvolle Gestaltungskonzepte
-
kostengünstiger als jede andere Art der Regenwasserbehandlung
-
erfüllt sämtliche Aspekte der Nachhaltigkeit: ökologisch – ökonomisch – sozial
Die gesplittete Abwassergebühr
Bei der Gebührenfestlegung für die Regenwasserbeseitigung wenden die Städte und Gemeinden zunehmend und in abseh- barer Zeit auch flächendeckend den sogenannten Versiege- lungsmaßstab an. Für versickerungsfähige Flächen heißt das keine oder weniger Gebühren, weil das öffentliche Kanalnetz nicht oder geringer in Anspruch genommen wird. Hieraus ergeben sich interessante Einsparmöglichkeiten für Hauseigen- tümer, Industrie und Gewerbe.
In der neuen Berechung wird u. a. der Abflussbeiwert berück- sichtigt – also die Regenmenge, die nicht zur Versickerung kommt. Dabei bietet ECOSAVE protect mit einem Abflussbeiwert 0,0 optimale Voraussetzungen zum Sparen.
Zum Vergleich:
Art der befestigten Fläche |
Abflussbeiwert |
fugenlose Asphaltdecke oder Betondecke |
Ψ = 1,0 |
Pflasterdecke (auch aus Verbundsteinen) oder Plattenbelag mit ungebun- dener Fugenausführung und herkömmlichen Fugenbreiten |
Ψ = 0,7 |
versickerungsfähiger Belag (z. B. Drainpflaster), Pflas- terdecke oder Plattenbelag mit definierten und splitt- verfüllten Fugen, Belag aus Rasengittersteinen (splittver- füllt) |
Ψ = 0,4 |
Abb. 01: Abflussbeiwerte für befestigte Flächen, Quelle: Betonverband SLG
1. EINFÜHRUNG
1.1 Klärungsbedarf
Flächenversiegelung und Stadtklima
Für den Umgang mit Regenwasser gab es lange Zeit vor allem zwei Wege: die zentrale Ableitung mit Schmutzwasser in Kläranlagen, gefolgt von einer separaten Abführung im Regen- wasserkanal in Gewässer oder Sammelbecken. Parallel wird seit Jahrzehnten ökologisch wertvoller Boden in Bauland für
z. B. neue Siedlungen und Straßen umgewandelt. Auch heute werden jeden Tag rund 75 Hektar Fläche, umgerechnet etwa 90 Fußballfelder, bebaut und dabei bis zu 50 Prozent versiegelt. Die Folgen äußern sich in überlasteten Entwässerungssystemen und zunehmenden lokalen Überflutungen mit teils schlimmen Schäden. Dabei ist noch nicht absehbar, was der Klimawandel bringen wird. Fakt ist, dass die Starkregenereignisse an Zahl und Intensität bereits zugenommen haben.
Der Mangel an Versickerung und Verdunstung macht sich insbesondere in den Innenstädten negativ bemerkbar. Hohe Temperaturen, trockene Luft und Feinstaub aus Industrie und Verkehr belasten das urbane Klima – und die Gesundheit der Städter. Es bildet sich der sogenannte „Urban-Heat-Island- Effekt“ (UHI-Effekt) mit der Stadt als „Wärmeinsel“. Demnach liegen die Temperaturen in den Zentren im Vergleich zum Land im Mittel bis zu 3° C höher, am Abend bis zu 12° C. Vor allem dunkle versiegelte Flächen wie Asphaltdecken oder Dächer schlucken und speichern viel Wärme. Könnte mehr Regenwasser verdunsten, würden sich die Innenstädte nicht derart aufheizen und mit Luftschadstoffen anreichern.
Regenwasser dezentral bewirtschaften
Die Lehre aus der „Wasserkrise“ heißt dezentrale Regenwasser- bewirtschaftung. Darunter versteht sich ein Mix aus Nutzung, Versickerung und Verdunstung direkt am Entstehungsort der Niederschläge. So versickert das Regenwasser im Pflaster- belag, in Mulden oder über typisierte Anlagen in Form von
z. B. Rohren, Rigolen oder Schächten. Es wird in Zisternen gespeichert und genutzt oder auch verzögert abgeleitet in Oberflächengewässer mit hoher Speicherkapazität. Flankie- rend soll der hohe Flächenverbrauch eingedämmt werden. In der Siedlungsentwicklung müssen sich Planer und Bauherren zukünftig noch intensiver damit beschäftigen, den vorhandenen Zustand des lokalen Wasserhaushalts bezüglich Oberflächen- abfluss, Versickerung und Verdunstung bei Neubaumaßnahmen weitestgehend in Balance zu halten.
Baustein für nachhaltiges Regenwassermanagement
Ein wichtiger Baustein im naturnahen Regenwassermanage- ment ist das sogenannte Ökopflaster, das überall eingesetzt werden sollte, sofern sinnvoll und ökologisch unbedenklich. Bei jeder Form der Versickerung sind jedoch die Forderungen der Gesetzgeber für den Schutz von Boden, Grundwasser und Gewässern zu beachten. Demnach muss belastetes Nieder- schlagswasser von Verkehrsflächen vor der Versickerung behandelt werden.
Umweltgifte dürfen nicht versickern
Je nach Nutzung der Verkehrsfläche kann der Niederschlags- abfluss mehr oder minder mit Schadstoffen belastet sein. Ein höheres Potenzial bildet sich auf stark frequentierten Straßen und Parkplätzen sowie in Industrie- und Gewerbegebieten. Insbesondere auf solchen, aber auch auf weniger verschmutz- ten Flächen darf das Regenwasser nicht mehr oder nur nach Vorbehandlung versickern. Das heißt auch: Konventionelle wasserdurchlässige Pflasterbeläge sind dort nicht zulässig! Die Regelung betrifft bereits Verkehrsflächen mit täglich mehr als 300 Kfz/Tag. Weitere Einschränkungen sind absehbar.
Die Zukunftslösung
Mit ECOSAVE protect ist es gelungen, die Versickerung und Verdunstung mit der Behandlung von belasteten Niederschlags- abflüssen zu verbinden. Durch die Optimierung reifen die was- serdurchlässigen Pflasterbeläge zu Schadstoff behandelnden Anlagen heran. So können unzählige Verkehrsflächen für eine großräumige Versickerung effizient genutzt werden.
Die Funktionen bezüglich Sickerleistung und Schadstoff- Rückhalt sind durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (siehe Seite 14) belegt. Bei allen wasserwirtschaftlichen, ökologischen und auch ökonomischen Vorteilen: Pflasterbeläge müssen dauerhaft auf der Straße bestehen. Darum erfüllt ECOSAVE protect die hohen Anforderungen der ZTV Pflaster-StB und TL Pflaster-StB.
1.2 Wasserrechtliche und straßenbautechnische Bestimmungen
Die Beachtung und Einhaltung der technischen Regeln und gesetzlichen Vorschriften ist nicht nur für die Genehmigung und fachgerechte Erstellung der wasserdurchlässigen Pflasterbau- weise wichtig, sondern auch zur Vermeidung von Schäden und Streitfällen zwischen den Baubeteiligten.
Wasserrechtliche Bestimmungen |
|
EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) |
Die Richtlinie bildet einen einheitlichen Ordnungsrahmen für ein gemeinsames was- serwirtschaftliches Handeln in Europa. Das Kernziel ist der gute Zustand aller Oberflä- chengewässer in der EU – gemeint sind Flüsse, Bäche und Seen – einschließlich der Küsten- und Übergangsgewässer sowie des Grundwassers. Die nationale Umsetzung in Deutschland ist durch das Wasserhaushaltgesetz geregelt. |
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) |
Kernstück des deutschen Wasserrechtes. Hier finden sich Bestimmungen für den Schutz und die Nutzung der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Ferner Vorschriften zum Ausbau von Gewässern und Hochwasserschutz sowie zur wasserwirt- schaftlichen Planung. Das WHG ist auch Maßgabe für die Landeswassergesetze, die nur marginal abweichen dürfen. |
Landeswassergesetz (LWG) |
In den LWG haben die einzelnen deutschen Bundesländer wasserrechtliche Vorschrif- ten zum Schutz der Gewässer sowie zur Nutzung, Wasserversorgung und -entsorgung und Gewässereinteilung verankert. |
Ferner zu beachten sind landesspezifische und kommunale Ausführungsverordnungen. |
|
Regelwerke |
|
Arbeitsblatt DWA-A 138 |
Enthält die Anleitung zur Bemessung und Gestaltung von Versickerungsanlagen. Erläu- tert werden zudem unterschiedliche Möglichkeiten der Versickerung von Niederschlags- wasser sowie rechtliche und technische Aspekte. Weitere Hinweise betreffen den Bau und Betrieb sowie die Umsetzung und Kosten von Versickerungsanlagen. |
Merkblatt DWA-M 153 Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser |
Gibt Empfehlungen zur mengen- und gütemäßigen Behandlung von Regenwasser in modifizierten Entwässerungssystemen oder Trennsystemen sowie Vorschläge für die Behandlung von Regenwasser ohne Vermischung mit Schmutzwasser. |
Arbeitsblatt DWA-A 117 |
Das Arbeitsblatt bietet zwei Möglichkeiten zur Ermittlung des Volumens von Regenrück- halteräumen, die zur Dämpfung niederschlagsbedingter Abflüsse errichtet werden. |
weitere relevante Schriften |
|
BBodSchV |
Das Gesetz als Teil des BBodSchG zielt auf den Schutz sowie die Sicherung und Wie- derherstellung der natürlichen Bodenfunktionen. Hierfür sind unter anderem Schäden abzuwehren und durch Altlasten verunreinigte Böden und Gewässer zu sanieren. |
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) Zulassungsgrundsätze Niederschlagswasser- behandlungsanlagen |
Teil 2: Wasserdurchlässige Beläge für Kfz-Verkehrsflächen für die Behandlung des Abwassers zur anschließenden Versickerung in Boden und Grundwasser (abwasserbe- handelnde Flächenbeläge). |
Abb. 03: Wasserrechtliche Bestimmunge
Straßenbautechnische Bestimmungen |
|
Regelwerke |
Titel |
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) |
|
ATV DIN 18315 |
Verkehrswegebauarbeiten – Oberbauschichten ohne Bindemittel |
ATV DIN 18318 |
Verkehrswegebauarbeiten – Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen |
Normen |
|
DIN EN 1340 |
Bordsteine aus Beton |
DIN EN 1338 |
Pflastersteine aus Beton |
DIN EN 1339 |
Platten aus Beton |
DIN EN 13285 |
Ungebundene Gemische - Anforderungen |
Merkblätter |
|
M FP |
Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundene Ausführung sowie für Einfassungen |
M VV |
Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen |
Richtlinien |
|
RStO |
Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen |
RAS-EW |
Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Entwässerung |
RASt |
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen |
Technische Lieferbedingungen |
|
TL Gestein-StB |
Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau |
TL Pflaster-StB |
Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen |
TL SoB-StB |
Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemit- tel im Straßenbau |
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien |
|
ZTV E-StB |
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau |
ZTV Pflaster-StB |
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen |
ZTV SoB-StB |
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau |
ZTV A-StB |
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen |
Abb. 04: straßenbautechnische Bestimmungen
1.3 Schadstoffe und Schadstoffrückhalt
Zahlreiche Untersuchungen kommen zu dem Schluss, dass der Niederschlagsabfluss von Verkehrsflächen unsere Gewässer belastet. Mehr oder weniger ungefiltert gelangen ökologisch riskante Mineralöle, Schwermetalle und polyzyklisch aroma- tische Kohlenwasserstoffe in den Untergrund. Nahezu sämt- liche Stoffe lassen sich problemlos in die höchste Wasserge- fährdungsklasse 3 = stark wassergefährdend einordnen. Dabei reichern sich insbesondere nicht abbaubare Schwermetalle
wie Zink oder Kupfer dauerhaft in Wasser und Boden an. Eine sehr konkrete Gefahr für unser Trinkwasser, das größtenteils dem Grundwasser und den Oberflächengewässern entstammt. Bezüglich der Stoffkonzentration und möglicher Grundwasser- beeinflussung werden Niederschlagsabflüsse in drei Kategorien eingeteilt:
unbedenklich
Versickerung ohne Vorbehandlung durch die ungesättigte
Zone* möglich.
* Gesteinskörper, der zum Betrachtungszeitpunkt nicht vollständig mit Wasser gefüllt ist
tolerierbar
Können nach geeigneter Vorbehandlung oder unter Ausnut- zung der Reinigungsprozesse in der Versickerungsanlage versickert werden.
nicht tolerierbar
Sollten in das Kanalnetz eingeleitet oder nur nach geeigneter Vorbehandlung versickert werden.
Trinkwassergewinnung in Deutschland; Quelle: Statistisches Bundesamt:
8 % Quellwasser
8 % uferfiltrat
22 % Oberflächenwasser
62 % Grundwasser
Der Pflasterbelag als Kleinklärwerk
Die Quelle der Schadstoffe liegt in der Nutzung der Verkehrs- flächen und in der Luft. Aus Verbrennungsprozessen, mecha- nischem Abrieb, Tropfverlusten und Ruß mischt sich ein hoch- prozentiger Giftcocktail, der vom Wasserkreislauf ferngehalten werden muss. An diesem Punkt setzt ECOSAVE protect an. Der Rückhalt von Schadstoffen wird durch modifizierte Baustoffe für die Pflasterdecke erreicht. So sind die Betonpflastersteine in Kombination mit speziellem Fugen- und Bettungsmaterial in der Lage, wassergefährdende Stoffe
- auszufällen (Bindung von in Wasser gelösten Stoffen)
- zu adsorbieren (Anhaften von Stoffen an der Oberfläche)
- zu filtern (Sieben und Rückhalten von Feststoffen)
- auszutauschen gegen andere Bodenpartikel (Ionenaustausch, Bodenfruchtbarkeit).
Vergleichbar mit belebter Bodenzone
Die Untersuchungen im Rahmen der GEOSTON Entwicklung belegen, dass der Reinigungsprozess in der Pflasterdecke vergleichbar ist mit der bakterienreichen, biologisch aktiven Humusschicht innerhalb der belebten Bodenzone. Das Nieder- schlagswasser ist nach dem Durchgang völlig unbedenklich, zudem bieten Oberbau und Untergrund weitere Sicherheiten. Die effektive Wirkung der Pflasterdecke wurde an einer Reihe von organischen und anorganischen Schadstoffen festgestellt.
Schadstoffe |
Beispiele |
Entstehung |
Schwermetalle (SM) |
Kupfer, Zink, Blei, Cadmium |
Fahrzeugverkehr |
Mineralölkohlen- wasserstoffe (MKW) |
Mineral- und Schmieröle, Ben- zin- und Diesel- kraftstoffe |
Öl- und Benzinver- lust |
polyzyklisch aroma- tische Kohlenwas- serstoffe (PAK) |
Benzo(a)pyren, Anthracen Benzo(g,h,i)perylen |
Verbrennung von Kraftstoffen, Reifen- abrieb |
Außerdem |
||
abfiltrierbare Stoffe (AFS) |
Filtration von Feinstfraktionen, an denen die meisten wassergefährdenden Stoffe angereichert sind |
Abb. 07: Schadstoffe im Niederschlagsabfluss
1.4 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, DIBt
Als deutsche Zulassungsstelle erteilt das Deutsche Institut
für Bautechnik (DIBt) in Berlin allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) für Bauprodukte und Bauarten, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt oder die von diesen wesentlich abweichen. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen sind zuverlässige Verwendbarkeitsnachweise von Bauprodukten bzw. Anwendbarkeitsnachweise von Bauarten im Hinblick auf bautechnische Anforderungen.
Geprüfte Anlagen, sichere Bauweise
Eine Bauartzulassung signalisiert primär geprüfte Produkte und Systeme. Bezogen auf ECOSAVE protect auch Sicherheit bei der Planung, Ausschreibung und fachgerechten Erstellung, da die Bauweise und sämtliche Komponenten exakt definiert, geprüft und beschrieben werden. Ebenso enthalten sind Angaben hin- sichtlich Betrieb und Wartung sowie Eigen- und Fremdüberwa- chung der Hersteller. Darüber hinaus sorgt das DIBt-Siegel für vereinfachte Genehmigungsverfahren. In der Summe bietet die Bauartzulassung also deutliche Vorteile für alle Baubetei- ligten wie auch für die Genehmigungsstellen.
Ein DIBt-Zulassungsverfahren für Regenwasser behandelnde Flächenbeläge besteht seit 2005 und beinhaltet umfangreiche Funktionsprüfungen. In diesem Rahmen wurde ECOSAVE protect eingehend im Laborprüfverfahren auf unterschiedliche Parame- ter untersucht. Darunter auf den Rückhalt von Feststoffen (AFS), Mineralölen (MKW) und gelösten Schwermetallen (SM), den Einfluss von Tausalzen sowie auf die Umweltverträglichkeit der Baustoffe. Die Bauartzulassung bestätigt, dass die Pflasterbau- weise dauerhaft wasserdurchlässig ist und brisante Schadstoffe (siehe Seite 13) an der Oberfläche zurückhält. Das DIBt stellte ferner sinngemäß fest, dass neben den bauaufsichtlichen die wasserrechtlichen Anforderungen im Sinne der Landesbauord- nungen (WasBauPVO*) erfüllt werden.
* Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten
Die Beläge wurden im Laborprüfverfahren u. a. auf den Rückhalt von Feststoffen (AFS), Mineralölen (MKW) und gelösten Schwer- metallen (SM), den Einfluss von Tausalzen sowie auf Umweltver- träglichkeit untersucht und bewertet.
COSAVE protect Pflastersysteme zur Behandlung und Versickerung von Niederschlagsabflüssen von Verkehrsflä- chen können aufgrund der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ohne weitere Nachweisführung angewendet werden. Dabei bezieht sich die Zulassung auf die Bauart mit den Bauprodukten Bettungsmaterial, Betonpflasterstein und Fugenmaterial.
DIBt Zulassungsgrundsätze und -prüfungen |
ECOSAVE protect Prüfergebnisse |
bauliche Anforderungen |
Die Pflasterbauweise entspricht den Technischen Regeln des Straßen- baus und ist gemäß den RStO standsicher. Die Baustoffe werden nach Regelwerk hergestellt und verwendet. |
Umweltverträglichkeit der Baustoffe |
Es besteht keine Gefahr für Boden und Grundwasser. |
spezifische Versickerungsrate |
Der Belag kann die Regenspende ≥ 270 l (s x ha) über den gesamten Nutzungszeitraum vollständig zur Versickerung bringen. Abflussbeiwert Ψ = 0,0. |
Stoffrückhaltevermögen |
Der Belag ist imstande, Schadstoffe in der Pflasterdecke für den Schutz von Boden und Grundwasser zurückzuhalten. |
Reinigungsfähigkeit |
Der Nachweis der Reinigungsfähigkeit zur Wiederherstellung der Versickerungsleistung und des Schadstoffrückhalts ist erbracht. |
Säureneutralisationskapazität – da die Mobilität von Schwer- metallen in saurem Wasser zunimmt, soll die Pflasterdecke saures Wasser neutralisieren können. |
Der Nachweis ist erbracht. |
Abb. 09: Grundsätze, Prüfungen und Prüfergebnisse
Mehr Anwendungsbereiche für umweltgerechte Projekte
Etliche Verkehrsflächen sind heute aufgrund des Gewässer- schutzes für konventionelle Ökopflasterbeläge tabu – konkrete Angaben erteilt das Merkblatt DWA-M 153. Demnach dürfen lediglich Wege oder Straßen mit geringer Verschmutzung und entsprechend weniger Schadstoffbelastung wasserdurchlässig befestigt werden. Allerdings reduziert sich das Einsatzspektrum dieser Pflastersysteme auf Verkehrsflächen mit maximal 300 Kfz täglich, was ruhigen Wohnstraßen entspricht.
Die Pflastersysteme der Linie ECOSAVE protect mit allgemei- ner bauaufsichtlicher Zulassung sind von diesen Vorschriften ausgenommen, da diese Beläge den Rückhalt der Schadstoffe dauerhaft gewährleisten. So können auch Flächen mit höherem Verkehrsaufkommen und selbst starken Verschmutzungen weiterhin umweltgerecht gestaltet werden.
In bestimmten hochsensiblen Bereichen ist eine Versickerung generell nicht gestattet. Dabei handelt es sich um Flächen mit Altlasten oder mit Verdacht auf Altlasten sowie Flächen, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen hantiert wird – bei Tankstellen z. B. sollte der Straßenraum an den Ein- und Zu- fahrten einbezogen werden. Zudem ist der Einbau in Wasser- schutzgebieten nur nach Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde gestattet.
Flächentypen |
Flächenverschmutzung Schadstoffbelastung |
nach Merkblatt DWA-M 153 |
gering |
Dach- und Terrassenflächen in Wohn- und vergleichbaren Gewer- begebieten |
alle handelsüblichen wasserdurchlässigen Flächensysteme |
Rad- und Gehwege außerhalb des Spritz- und Sprühfahnen- bereichs von Straßen (Abstand > 3 m) |
|
Hofflächen und Pkw-Parkplätze ohne häufigen Fahrzeugwechsel in Wohn- und vergleichbaren Gewerbegebieten |
|
wenig befahrene Verkehrsflächen (bis zu 300 Kfz/24 h) in Wohn- und vergleichbaren Gewerbegebieten |
|
mittel |
|
Straßen mit 300 – 5.000 Kfz/24 h, z. B. Anlieger-, Erschließungs- und Kreisstraßen |
nur mit Bauartzulassung (abZ)* |
Hofflächen und Pkw-Parkplätze ohne häufigen Fahrzeugwechsel in Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten |
|
Straßen mit 5.000 – 15.000 Kfz/24 h, z. B. Hauptverkehrsstraßen |
|
stark – im Einzelfall möglich, Klärung mit örtlicher Wasserbehörde. |
|
Pkw-Parkplätze mit häufigem Fahrzeugwechsel, z. B. vor Einkaufszentren |
nur mit Bauartzulassung (abZ)* |
Lkw-Parkplätze und -Stellplätze |
|
* Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) Nr. Z-84.1-2, Nr. Z-84.1-9, Nr. Z-84.1-13, Nr. Z-84.1-14. |
Abb. 10: Flächentypen und Flächenverschmutzung
2. PLANUNG
Erste goldene Regeln für einen dauerhaft schadenfreien Pflasterbelag:
Grundlagen ausführlich ermitteln
umfassend und fachlich fundiert planen – von den ersten Vorentwürfen bis zur Ausführungs- und Detailplanung eindeutig ausschreiben
qualifizierte Ausführung, Projektüberwachung und Dokumentation
2.1 Grundlagen
Wasserdurchlässige Verkehrsflächenbefestigungen müssen für den geplanten Nutzungszeitraum über eine ausreichende Standfestigkeit und Versickerungsleistung verfügen. Hieraus resultieren spezielle bautechnische Anforderungen an den Untergrund bzw. Unterbau und die Tragschichten sowie an die Pflasterdecke, bestehend aus Betonpflastersteinen, Bettung und Fugenverfüllung. Zudem gibt es Einsatzgrenzen bezüglich der Verkehrsbelastung und des Gewässerschutzes.
Zunächst ist zu klären, ob der anstehende Boden bzw. Unter- grund für die vorgesehene Nutzung geeignet ist. Dabei geht es u. a. um Wasserdurchlässigkeit, Tragfähigkeit, Grundwasser- spiegel, mögliche Bodenverbesserungen oder kontaminierte Böden aus der Vornutzung. Diese und weitere Fragen zur Be- schaffenheit und den örtlichen Gegebenheiten sind von großer Bedeutung, denn jetzt wird gewissermaßen das Fundament für eine dauerhaft funktionelle und ökologische Verkehrsflächen- befestigung gelegt.
Experten einbinden
Qualifizierte Antworten und größtmögliche Sicherheit in puncto Planung, Ausführung und Haftung bietet im Grunde nur ein Bodengutachten, auf das nicht verzichtet werden sollte. Zudem empfiehlt sich neben der offiziellen Bauleitung eine gutachter- liche Betreuung der Baustelle für entsprechende Prüfungen und deren Dokumentation zur Kontrolle der wasserdurchlässigen Bauweise und Vorgaben der Bauartzulassung. Diese Kon- trollprüfungen umfassen im Wesentlichen die Standfestigkeit und Absiebung der Mineralbaustoffe sowie die Messung der Wasserdurchlässigkeit.
2.2 Bestimmung des leistungsfähigsten Bausystems
Relevant für die Planung sind neben der Funktion und Bean- spruchung der Verkehrsfläche der Gestaltungsanspruch und Nutzungskomfort. Unter diesen Aspekten sollte jedes Projekt gesondert betrachtet werden. So bedeutet etwa mehr Ver-
kehr auch mehr Belastung, Verschmutzung und Schadstoffe. Mit ECOSAVE protect wird der Planer in die Lage versetzt, die gesamte Bandbreite ökologischer Bauaufgaben funktionell und gestalterisch einwandfrei zu lösen – und dies dank Bauartzu- lassung auf höchstem Sicherheitsniveau.
Mögliche Einsatzbereiche nach RStO bis Bk3.2:
- Rad- und Gehwege an Verkehrstraßen
- Kfz-Abstellflächen
- Busverkehrsflächen
- Neben- und Rastanlagen
- Wohnstraßen
- Sammel- und Quartierstraßen
- Geschäftsstraßen, Einkaufszonen mit Anlieferverkehr
- Dorf- und Marktplätze mit Verkehrsbelastung
- repräsentative Platzanlagen mit Verkehrsbelastung
- Gewerbestraßen und -flächen
Abb. 11: Anwendbarkeit von wasserdurchlässigen Verkehrsflächenbefestigungen in Anlehnung an M VV, Bild 2
2.3 Hydraulische Grundlagen
Begriff |
Erläuterung |
Wasserdurch- lässigkeit |
Eigenschaft einer Schicht, eines Bau- stoffs oder Bauteils, Wasser durch offene Poren hindurchfließen zu lassen. Kenn- größen sind der Durchlässigkeitsbeiwert kf und Infiltrationsbeiwert ki. |
Durchlässigkeits- beiwert kf |
Kenngröße für die Geschwindigkeit, |
Infiltrationsbeiwert ki |
Die Geschwindigkeit, mit der Wasser senkrecht in eine Schicht eintritt. Der Wert wird gemessen mit einem Infil- trationsversuch auf der Oberfläche eingebauter Laborproben oder in situ auf vorhandenen Schichten bei annähernd konstantem Sättigungsgrad (Teilsätti- gung). |
Abflussbeiwert Ψ |
Begriff aus der Hydrologie, bezeichnet den Quotienten aus dem Teil eines Nie- derschlagsereignisses, der direkt in den Abfluss gelangt (effektiver Niederschlag) und dem Gesamtniederschlag, z. B. Glas: Ψ = 1, Kiesbelag: Ψ = 0,3. |
Mittlerer höchster Grundwasserstand |
Arithmetisches Mittel der Jahreshöchst- werte mehrerer Jahre mit Angabe des Zeitraums. |
DIN 18130-1 |
Baugrund, Untersuchung von Bodenproben; Bestimmung des Was- serdurchlässigkeitsbeiwerts – Teil1: Laborversuche |
Open-End-Test/ Tropfinfiltrometer |
Feldversuche zur Ermittlung der Versicke- rungsrate. |
KOSTRA-2000-DWD |
Koordinierte Starkniederschlagsregio- nalisierung – Auswertung, Deutscher Wetterdienst. |
Abb. 12: Begriffe zur Versickerung; Quelle: u. a. M VV
2.3.1 Böden, Niederschlag und Versickerung
Entscheidend für eine planmäßige Versickerung ist die ausrei- chende Durchlässigkeit aller Schichten, so auch des anstehen- den Bodens bzw. Untergrundes oder eventuell erforderlichen Unterbaus. Dabei ist zu beachten, dass eine ausreichende Aufenthaltszeit im Sickerraum zur biologischen, physikalischen und chemischen Reinigung des Regenwassers verbleibt. Bei sandigen Böden erfolgt die Versickerung in das Grundwasser eventuell zu schnell, sodass die Filter- und Pufferwirkung inner- halb der Schichten nicht wirksam wird. Andererseits darf das Wasser nicht einstauen. Die Wasserdurchlässigkeit wird durch den Durchlässigkeitsbeiwert kf beschrieben. Für eine planmäßige Versickerung sollte der k -Bereich zwischen 1 x 10-3 und 1 x 10-6 liegen.
Zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit wasserdurchlässiger Pflastersysteme ist nach DWA-A 138 der Bemessungsregen
zu ermitteln. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung statistischer Niederschlagsdaten oder anhand von Angaben des Deutschen Wetterdienstes zu den regionalen Niederschlags- höhen, den sogenannten KOSTRA-Daten. Konkrete Angaben erteilen oft auch die örtlichen Wasserwirtschaftsämter.
2.3.2 Anforderungen/Nachweis Versickerungsfähigkeit des Untergrundes/des Unterbaus (ZTV E-StB, M VV)
Der Untergrund bzw. erforderliche Unterbau muss das Wasser aus dem Oberbau abführen. Liegt die Durchlässigkeit unter
5 x 10-5 m/s, sind bautechnische Maßnahmen erforderlich,
z. B. dickere Frostschutz- oder Tragschichten. Eine weitere Lösung sind Planumssickerschichten nach den RAS-Ew mit Drainage und Anschluss an einen Vorfluter. Die Anforderungen gelten gleichsam für den Unterbau. Die Prüfung der Wasser- durchlässigkeit erfolgt gemäß DIN 18130-1 oder vor Ort durch Infiltrationsversuche mittels Open-End-Test oder Tropfinfiltro- meter.
Die Bemessungsregenspende muss dauerhaft in den Unter- grund versickern können. Bei der Berechung geht das M VV
von 15 Minuten Regen einmal im Jahr (n = 1) mit 120 l (s x ha) aus. Das DWA-A138 legt für flächenhafte Versickerungen ohne Speichermöglichkeit 10 Minuten Regen bei n = 0,2 zugrunde. Hieraus folgt eine rechnerische Regenspende nach dem Zeitbei- wertverfahren von 270 l (s x ha) sowie ein Infiltrationsbeiwert ki des Oberbaus von mindestens 2,7 x 10-5 m/s.
Bei der Durchsickerung verbleiben im Oberbau und Untergrund bzw. Unterbau luftgefüllte Poren, welche die Wasserbewegung um ca. 50 Prozent verringern. Deshalb soll laut M VV der unter Laborbedingungen ermittelte kf-Wert größer sein, das heißt:
k ≈ 2 x k , somit k ≥ 5,4 x 10-5 m/s.
2.3.3 Grundwasserstand und Bewertung Tragfähigkeit/ Frostsicherheit/Filterwirkung des Oberbaus
Das Grundwasser speist sich aus versickernden Niederschlä- gen, die während der Bodenpassage teilweise gereinigt werden. Deshalb ist bei Verkehrsflächen mit herkömmlichen wasserdurchlässigen Pflastersystemen ein Abstand zum mitt- leren höchsten Grundwasserspiegel von ≥ 2 m einzuhalten, so gemessen ab Oberkante Verkehrsfläche.
In der Regel muss je nach Boden- und Frostverhältnissen eine ausreichend wasserdurchlässige Frostschutzschicht als erste Lage eingebracht werden. Wichtig für die Dimensionierung der Schichten sind die Verkehrsbelastung sowie die örtliche Frosteinwirkung und -empfindlichkeit des anstehenden Unter- grundes nach RStO und ZTVE-StB 94:
F1-Böden = frostsicher, nicht frostempfindlich F2-Böden = gering bis mittel frostempfindlich F3-Böden = sehr frostempfindlich
Die Dicke der Frostschutzschicht richtet sich nach der Dicke des Oberbaus, zu der die RStO, Tabelle 8 und Tafel 3, Richtwerte gibt
Bei ECOSAVE protect beträgt der Abstand zwischen Ober- kante Pflaster und Grundwasserspiegel lediglich ≥ 1 m. Der Grund liegt in den besseren Reinigungsmechanismen innerhalb der Pflasterdecke.
2.3.4 Erfassung der Ist-Situation/Zulässigkeit, Ermittlung der wassertechnischen Grundlagen
Für den Einsatz herkömmlicher wasserdurchlässiger Pflas- terbeläge ohne Bauartzulassung gilt:
nicht in Wasserschutzgebieten
nicht auf kontaminierten Flächen
(Altlasten, Altlasten verdächtig)
keine Lagerung von/kein Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Belastungsklasse Bk0,3; Bk1,0 und
Bk1,8 gemäß den RStO (nur nach Einzelfallprüfung) Grundwasserabstand ≥ 2 m
kein Streusalz im Winterdienst
qualitative Einstufung nach DWA-A 153
zusätzliche Entwässerungseinrichtung gem. Abflussbeiwert mit Vorbehandlung oder Einleitung in den Kanal
ECOSAVE protect mit Bauartzulassung eignet sich aufgrund der Reinigungsmechanismen grundsätzlich auch für stark verschmutzte Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk3,2. Zudem beträgt der Abstand Grundwasserspiegel – Ober- kante Belag ≥ 1 m bei einem Abflussbeiwert Ψ = 0,0.
Für den Nachweis geeigneter Baustoffe stellen GODELMANN und KLOSTERMANN entsprechende Prüf- zeugnisse zur Verfügung.
2.4 Straßenbautechnische Grundlagen (RASt 06)
Der Ausgangspunkt einer qualifizierten Planung ist die Grundlagenermittlung nach den „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“, kurz RASt 06. Die Richtlinien sind der Leitfaden für den Entwurf und die Gestaltung von Erschließungsstraßen und angebauten Hauptverkehrsstraßen mit plangleichen Knotenpunkten. Aufgezeigt werden u. a. Nutzungsansprüche an den Straßenraum und dessen technische Ausstattung sowie Lösungen für typische Entwurfsaufgaben. Ziele, Grundsätze und Nutzungsansprüche nach den RASt 06:
straßenraumspezifische Ziele
z. B. soziale Aspekte einschließlich Barrierefreiheit, Straßenraumgestaltung, Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit
straßenräumliche Situation
z. B. Straßenraumquerschnitte, platzartige Aufweitungen, Baustruktur, angrenzende Freiflächen
Nutzungsansprüche
z. B. Art und Maß der Umfeldnutzung, Art der Freiraumnut- zung, Indikatoren für mögliche Veränderungen
nicht erkennbare Nutzungsansprüche
z. B. Wochenmärkte, Veranstaltungen, Schulbeginn/-schluss, Liefern und Laden
spezifische örtliche Situation
z. B. vorhandene Höhen- und Entwässerungssituation, Ver- und Entsorgungsleitungen, Aufenthaltsflächen, Parkplatzflächen, Rad- und Gehwege
2.4.1 Bestimmung der Belastungsklassen nach RStO
Verkehrsflächen werden gemäß den RStO in insgesamt sieben Belastungsklassen eingeordnet. Die Einteilung richtet sich nach der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B, die
als „äquivalente 10-Tonnen-Achsübergänge“ angegeben
wird. Dabei erfolgt die Berechnung auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten und voraussichtlichen Nut- zungszeit sowie vor allem nach der zu erwartenden Beanspruchung.
Die RStO lassen sich anwenden für Fahrbahnen und sonstige Verkehrsflächen wie z. B. Bus- verkehrsflächen, Parkflächen oder Rad- und Gehwege. Ausgenommen sind private Bau- vorhaben wie etwa Hofflächen, Gartenwege, Garagenzufahrten oder gewerblich genutzte Flächen. Eine Bemessung in Anlehnung an
die RStO ist gleichwohl ratsam.
2.4.2 Dimensionierung des Oberbaus
Die Dicke des Oberbaus wird analog zur konventionellen Pflasterbauweise gemäß den RStO nach Verkehrsbelastung und regionaler Frosteinwirkung bemessen. Zu beachten sind die
speziellen hydrologischen Bedingungen und in diesem Kontext das „Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflä-
chen“ (M VV). Der Oberbau muss tragfähig,
wasserdurchlässig und frostsicher sowie profil- gerecht und eben ausgeführt werden.
Belastungs- klasse (RStO 12) |
Beispielhafte Situationen |
dimensionierungsrelevante Beanspruchung B (äquivalente 10-t-Achsübergänge in Mio.) |
früher |
Bk3,2 |
Verbindungsstraßen |
über 1,8 bis zu 3,2 |
III |
Bk1,8 |
Sammelstraßen |
über 1,0 bis zu 1,8 |
|
Bk1,0 |
Wohnstraßen |
über 0,3 bis zu 1,0 |
IV |
Bk0,3 |
Wohnwege Pkw-Abstellflächen |
bis zu 0,3 |
V und VI |
Abb. 20: Belastungsklassen und Beanspruchung
2.5 ECOSAVE – das komplette Leistungsprogramm
Eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung mit wasserdurch- lässigen Betonpflasterbelägen lässt sich im Großen wie im Klei- nen verwirklichen. Das Spektrum reicht von der Hauseinfahrt über Pflasterwege und -straßen bis zum schwerlastgeprüften Industrieareal. Für jede Bauaufgabe bietet das breit aufgestellte Programm von GODELMANN und KLOSTERMANN eine indivi- duelle Lösung.
ECOSAVE
Die perfekte Synthese aus modernem Produktdesign und zuverlässiger Funktionalität für Pflasterbeläge mit moderaten Belastungen, also insbesondere für den privaten Bereich. Das Regenwasser versickert auf natürliche Art und Weise über das Fugennetz in das Erdreich. Dabei ist die hohe Versickerungs- leistung der Steinsysteme durch Gutachten belegt.
Die Technik der Pflasterbeläge ist so clever wie bewährt:
Das Niederschlagswasser sickert komplett durch Kammern und/oder Fugen in tiefere Bodenschichten ein. Besonders die begrünte Variante kommt zur Ausführung, aber auch Splitt oder Kies erfüllen ihren Zweck und bereichern zudem das Gestal- tungsbild. Die „grünen“ Pflaster sind wie gemacht, um etwa triste Parkplätze zu beleben.
ECOSAVE protect
Die zukunftssichere Lösung für Verkehrsflächen. Geprüfte Pflasterbeläge mit Bauartzulassung für die Versickerung mit Grundwasserschutz. Anwendbar für wasserdurchlässige Pflasterbauweisen mit maximaler Belastungsklasse. Die Spezialentwicklung für öffentliche und gewerbliche Groß- flächen.
ECOSAVE
Ökologische Flächensys- teme mit Versickerungs- gutachten:
- BOCCA
- CITYSTON
- DECASTON Kleinpflastersystem
ECOSAVE
Ökologische Flächensys- teme mit begrünbaren Fugen und Kammern:
- GAPSTON
- DECASTON Kleinpflastersystem mit 10 cm Fuge
- GREENSTON COMBI
- LUNIX
- TETRAGO Rasenliner und TETRAGO Fugenstein
2.6 ECOSAVE protect – das Programm
Konzipiert für unterschiedliche Einsatzbereiche, haben sämt- liche ECOSAVE protect Pflasterbeläge eines gemein: Sie werden in der Basisversion seit Jahrzehnten erfolgreich angewendet. Der Markenzusatz protect steht für die Bauartzulassung und die ökologischen Funktionen für den Grundwasserschutz.
Praktisch und sicher: Bei ECOSAVE protect zählen je nach Belagstyp neben den Betonpflastersteinen auch einbaufertiges Fugen- und/oder Bettungsmaterial nach Bauartzulassung zum Lieferumfang.
Fortschrittliche Technik auf bewährter Grundlage
Erreicht wurde die Innovation ECOSAVE protect durch eine technische Modifizierung der Betonpflastersteine und neuartige Rezepturen für das Bettungs- und Fugenmaterial. Das Resultat ist eine perfekt aufeinander abgestimmte wasserdurchlässige Pflasterdecke mit Schadstoff behandelnden Eigenschaften. Dabei kommen die bewährten technischen Features zugunsten der Verbundwirkung und Stabilität der Beläge wieder in vollem Umfang zur Wirkung. Durch die Programmerweiterung steht nun ein vollständiges Sortiment für die qualifizierte Lösung unterschiedlicher Bauaufgaben zur Verfügung.
Versickerungstechnik
Je nach System versickert das Regenwasser über
- offenporige Steine und Fugen (GEOSTON protect)
- Kanäle am gefügedichten Stein und Fugen (DRAINSTON protect)
- definierte Fugen zwischen gefügedichten Steinen (GD protect)
-definierte Fugen zwischen Steinen mit offenporigem Kernbe- ton und gefügedichtem Vorsatz (HP protect)
Die Produktvorteile
Mit ECOSAVE protect präsentieren die Ökopflaster-Pioniere von GODELMANN und KLOSTERMANN ein umfassendes Angebot mit umweltgerechten wie auch wirtschaftlichen und attraktiven Lösungen für nahezu jede Bauaufgabe.
ECOSAVE protect – gut für die Umwelt
- fügt sich ein in das neue Regenwassermanagement
- trägt zum Schutz unserer Gewässer bei
- reduziert den Oberflächenabfluss und Überflutungen
- fördert die Grundwasserneubildung
- verbessert die natürlichen Bodenfunktionen
- belebt das Kleinklima im urbanen Raum
- ist regenerierbar und somit dauerhaft umweltgerecht
ECOSAVE protect – technisch ausgereift und wirtschaftlich
- erfüllt sämtliche wasserrechtliche und die hohen straßenbau- technischen Anforderungen der ZTV Pflaster-StB/TL Pflaster-StB
- spart Entwässerungssysteme und -kosten ein
- entlastet die konventionelle Kanalisationstechnik
- verhindert Folgeschäden der Flächenversiegelung
- ermöglicht Freistellung von Niederschlagswassergebühren
ist förderungsfähig bei Maßnahmen zur Flächenentsiegelung vereinfacht Genehmigungsverfahren
gewährt hohe Planungs-, Ausführungs- und Betriebssicherheit ist die derzeit wirtschaftlichste Methode zur Regenwasser- behandlung
2.6.1 BASIC
Pflastersystem GEOSTON protect – die Basislösung für die Versickerung
GEOSTON protect ist ein haufwerksporiger Betonpflasterstein nach DIN 18507. Der Belag ermöglicht die Versickerung des Nie- derschlagswassers über das porige Steingefüge und die Fugen. Das Pflastersystem bietet zudem mehrere Designvarianten und eine große Auswahl an Steindicken von 8 bis zu 12 cm. Typische Einsatzbereiche sind Parkplätze und Wohnstraßen sowie Indus- trie- und Gewerbeflächen.
GEOSTON protect wird in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-84.1-2 klassifiziert als „Flächenbelag zur Behandlung und Versickerung der Niederschlagsabflüsse von Verkehrsflächen“.
Produktspezifische Merkmale
- wasserdurchlässige Pflastersysteme aus haufwerksporigem Beton
- gemäß DIN 18507 unter Verwendung spezieller Rezepturen
- zweischichtig, mit feinporigem MICRO-Vorsatz
- Rückhalt von Mineralölkohlenwasserstoffen, Schwermetallen, AFS
- regenerierbare Pflasterbeläge
- kraft- und formschlüssige Verbundwirkung
- anwendbar bis Bk0,3 gemäß RStO, nach Einzelfallprüfung bis Bk1,8
- frostbeständig
- maschinell verlegbar
Besondere Kennzeichen
- höherer Verdunstungseffekt durch poriges Steingefüge
- guter Geh- und Fahrkomfort durch schmale Fugen
- funktionell bewährter Allrounder
Eignungsnachweise
- dauerhafte flächenbezogene Infiltrationsrate: > 270 l/(s x ha)
- Abflussbeiwert Ψ = 0,0
- geeignet für die tiefporige Reinigung (GEOCLEANING) zur Gewährleistung der dauerhaften Wasserdurchlässigkeit
- MICRO-Vorsatz – Nachweis der Filterstabilität gegenüber straßenspezifischen Verunreinigungen (Partikeln)
Für die Planung und Bemessung gelten die Technischen Regeln für wasserdurchlässige Pflasterbauweisen und die Vorgaben der Bauartzulassung.
Lieferumfang
- Betonpflastersteine gem. Bauartzulassung
- Auf Anfrage: Fugen- und Bettungsmaterial gem. Bauartzulassung
2.6.2 PLUS
Pflastersystem DRAINSTON protect – das Plus durch integriertes Kanalsystem
DRAINSTON protect ist ein gefügedichter Betonpflasterstein nach DIN EN 1338. Das Pflastersystem verbindet die umweltre- levanten Vorteile mit attraktivem Produktdesign. So verfügen die klassisch geformten Vollsteine über einen farbenreichen Edelvorsatz mit Natursteinkörnungen und abriebfesten Quarz- kristallen. Die Versickerung erfolgt über die Fugen und zusätz- lich über Aussparungen am Stein, sogenannte Sickerkanäle, die jeweils in zwei Steinflanken eingelassen sind. Mit Dicken bis
zu 10 cm ist der wasserdurchlässige Belag für hohe Verkehrs- belastungen ausgelegt. Zu den Anwendungsbereichen zählen u. a. Parkplätze, Wohn- und Anliegerstraßen sowie Stadt- und Dorfplätze mit verkehrlicher Nutzung.
DRAINSTON protect wird in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-84.1-9 klassifiziert als „Flächenbelag zur Behandlung und Versickerung der Niederschlagsabflüsse von Verkehrsflächen“.
Produktspezifische Merkmale
- wasserdurchlässiges Pflastersystem aus gefügedichtem Beton
- Betonpflastersteine nach DIN EN 1338
- Rückhalt von Mineralölkohlenwasserstoffen, Schwermetallen, AFS
- regenerierbarer Pflasterbelag
- kraft- und formschlüssige Verbundwirkung
- anwendbar bis zu Bk3,2 gemäß RStO
- frost- und tausalzbeständig
- maschinell verlegbar (Format-/Oberflächenabhängig)
Besondere Kennzeichen
- hohe Betonfestigkeit, hohe Belastbarkeit
- Gestaltungspflaster mit werksteinmäßig behandeltem Edelvorsatz
- Versickerung über Fuge und vertikales Kanalsystem
- Standsicherheit durch kraftschlüssige Rundumverzahnung und profilierte Steinunterseite
- höchste Reinigungsleistung
Eignungsnachweise
- dauerhafte flächenbezogene Infiltrationsrate: > 270 l/(s x ha)
- Abflussbeiwert Ψ = 0,0
- geeignet für die tiefporige Reinigung (GEOCLEANING) zur Gewährleistung der dauerhaften Wasserdurchlässigkeit
Für die Planung und Bemessung gelten die Technischen Regeln für wasserdurchlässige Pflasterbauweisen und die Vorgaben der Bauartzulassung.
Lieferumfang
- Betonpflastersteine gem. Bauartzulassung
- Fugen- und Bettungsmaterial gem. Bauartzulassung
2.6.3 SELECT
Pflastersystem GD protect und HP protect – die kreativen Klassiker
Die Pflastersysteme nach DIN EN 1338 bestehen aus gefüge- dichten Steinen (-gd protect) oder Steinen mit gefügedichtem Vorsatz und haufwerksporigem Sockel (-hp protect) als Was- serspeicher für eine optimale Verdunstung. Das Regenwasser versickert durch mindestens 5 mm breite Fugen bei einem Fugenanteil der Pflasterfläche von 5 bis zu 10 %. Die vielfach im Praxiseinsatz bewährten Gestaltungspflaster sind prädestiniert für moderne, designorientierte Oberflächenkonzepte, so auch mit großformatigen Steinen. Zu den Einsatzbereichen gehören u. a. Parkplatze, Wohn- und Anliegerstraßen, Stadt- und Dorf- plätze sowie Industrie- und Gewerbeflächen.
Das Pflastersystem-gd protect und -hp protect werden in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen Nr. Z-84.1-13 und Nr. Z-84.1-14 jeweils klassifiziert als „Flächenbelag zur Behandlung und Versickerung der Niederschlagsabflüsse von Verkehrsflächen“.
Produktspezifische Merkmale
- wasserdurchlässige Pflastersteine aus gefügedichtem Beton; -hp protect mit haufwerksporigem Kernbeton
- Betonpflastersteine nach DIN EN 1338
- Rückhalt von Mineralölkohlenwasserstoffen, Schwermetallen, AFS
- regenerierbare Pflasterbeläge
- kraft- und formschlüssige Verbundwirkung
- anwendbar bis zu Bk3,2 gemäß RStO
- frost- und tausalzbeständig
- maschinell verlegbar
Besondere Kennzeichen
- hohe Betonfestigkeit, hohe Belastbarkeit
- höhere Verdunstungsleistung (-hp protect)
- Gestaltungspflaster mit werksteinmäßig behandeltem Edelvorsatz
- Fugenabstand variiert je nach System zwischen 5 und 12 mm
- Fugenanteil mind. 5 %, max.10 %
- vielseitiges Programm für unterschiedlichste technische und gestalterische Anforderungen
Eignungsnachweise
- dauerhafte flächenbezogene Infiltrationsrate: > 270 l/(s x ha)
- Abflussbeiwert Ψ = 0,0
- geeignet für die tiefporige Reinigung (GEOCLEANING) zur Gewährleistung der dauerhaften Wasserdurchlässigkeit
Für die Planung und Bemessung gelten die Technischen Regeln für wasserdurchlässige Pflasterbauweisen und die Vorgaben der Bauartzulassung.
Lieferumfang
- Betonpflastersteine gem. Bauartzulassung Fugenmaterial gem. Bauartzulassung
- Auf Anfrage: Bettungsmaterial gem. Bauartzulassung
2.7 WIRTSCHAFTLICHKEITSBERECHNUNG
Systeme im Vergleich
Wie wirtschaftlich ist ECOSAVE protect im Vergleich zu anderen Entwässerungs- und Behandlungsmöglichkeiten? Mit dieser Frage befasst sich eine aktuelle Studie der Arcadis Deutschland GmbH, Spezialist für Beratungs-, Projektmanagement- und Ingenieurleistungen in den Bereichen Infrastruktur, Wasser, Umwelt und Immobilien.
Durchgeführt wurde die Studie anhand eines Musterpark- platzes mit 107 Stellflächen und ca. 2.400 m2 Gesamtfläche.
Zum Vergleich standen Entwässerungs- und Behandlungsver- fahren, die in Deutschland häufig angewendet werden. Als Status quo wurde die Ableitung in ein öffentliches Kanalnetz im Trenn- oder Mischsystem mit zentraler Behandlung in einer Kläranlage oder in einem Regenklärbecken festgelegt (Variante 0). Dieses Verfahren ist in Deutschland Stand der Technik und ver- liert erst heute durch die Präferenz dezentraler Entwässerung bei Neubauten an Bedeutung.
Die Entwässerungssysteme wurden bemessen, deren Investi- tions- und Betriebskosten ermittelt und schließlich der Projekt- kostenbarwert für einen Betrachtungszeitraum von 10, 25 und 50 Jahren berechnet.
Die Varianten:
- 0a: Ableiten in öffentliches Kanalnetz ohne Vorbehandlung, Flächenbelag Pflastersteine
- 0b: Ableiten in öffentliches Kanalnetz ohne Vorbehandlung, Flächenbelag Asphalt
Das anfallende Niederschlagswasser wird gefasst und in ein öffentliches Kanalnetz ohne Vorbehandlung einge- leitet. Die Behandlung erfolgt im Trennsystem in Regen- klärbecken oder anderen zentralen Behandlungsanlagen, respektive im Mischsystem in einer öffentlichen Kläranla- ge.
- 1: Flächenversickerung mit ECOSAVE protect mit DIBt- Zulassung
- 2: Mulden-Rigolenversickerung
Das Niederschlagswasser wird von der befestigten Fläche weggeleitet, gefasst und in die Mulde-Rigole eingeleitet, in der es durch die Mulde und die belebte Oberbodenschicht versickert, dort gereinigt wird und nach Zwischenspeiche- rung in der Rigole in den Boden versickert.
- 3: Vorbehandlung in dezentraler Schacht-Behandlungsan- lage mit DIBt-Zulassung und Ableitung in ein Gewässer
Kann das Niederschlagswasser nicht über den Boden oder ein reinigendes System versickern, ist die Vorbe- handlung z. B. in einem Filterschacht mit DIBt-Zulassung und Ableitung in ein Gewässer erforderlich. Der Beispiel- Filterschacht verfügt über einen Sedimentationsraum und eine Filterpatrone, in der Schwermetalle mittels Ionen- austausch zurückgehalten werden. Über eine Tauchwand werden Mineralölkohlenwasserstoffe zurückgehalten.
- 4: Vorbehandlung in Filtrationsrinne mit DIBt-Zulassung und Ableitung in ein Gewässer
Entspricht im Wesentlichen der Variante 3, nur dass zur Reinigung des Niederschlagswassers eine Filtrationsrinne mit DIBt-Zulassung verwendet wird. Das Niederschlagswas- ser wird in die Rinnen geleitet, dort durch ein eingebautes Substrat gereinigt und mittels Schächten und Leitungen in ein Oberflächengewässer geleitet.
Das Ergebnis
Die Wirtschaftlichkeitsstudie fasst zusammen: „Unter den angenommenen mittleren hydraulischen und geologischen Verhältnissen stellt sich das versickerungsfähige System aus Betonpflastersteinen und abgestimmtem Fugen- und Bettungs- material mit Bauartzulassung als kostengünstigste Variante einer Niederschlagswasserbehandlung und -versickerung dar, unabhängig vom gewählten Realzins und der Betrachtungs- dauer.“ (Quelle: ARCADIS Deutschland)
Bei der Gesamtwirtschaftlichkeit schneiden die Flächenbeläge am besten ab, da keine weiteren Investitionen zur Entwässe- rung und Niederschlagswasserbehandlung mehr erforderlich sind. Zudem sind die Betriebskosten vergleichsweise relativ gering.
Weitere Ergebnisse
- Die 0-Variante (Ableiten in öffentliches Kanalnetz) ist unter der Annahme einer Niederschlagswassergebühr von 1 EUR/m2 etwa 8 % teurer als die Flächenversickerung.
- Bei hohen Niederschlagswassergebühren, mit denen in Zukunft zu rechnen ist, wird das Ableiten in ein öffentliches Kanalnetz langfristig etwa 25 % teurer sein als die Flächen- versickerung.
- Die Projektkostenbarwerte der Varianten „Mulden-Rigolen- System“ und „Vorbehandlung in Filterschacht- oder Rinnen- system“ liegen um 14 bis zu 30 % höher.
Bei dem nichtmonetären Vergleich nach den Kriterien Ent- wässerungskomfort, Wartung/Betrieb, Optik, Niederschlags- wasserbehandlung und Grundwasserabstand wurde die Flächenversickerung mittels ECOSAVE protect in allen Punkten als gut bewertet und im Vergleich zu den anderen Systemen als gleichwertig oder besser bezeichnet.
2.9 Die Bauweise (allgemein)
Schon aus Gründen der Versickerung werden die Pflasterbeläge stets ungebunden ausgeführt, also grundsätzlich wasserdurch- lässig. Die ungebundene Bauweise als älteste Pflasterbautech- nik ist heute die Regelbauweise und wird aktuell überwiegend so ausgeführt. Neben den Elastizitätsvorteilen bei dynamischen Belastungen und thermischen Spannungen zeigt sich diese Konstruktion wartungsfreundlich z. B. bei Aufgrabungen für Arbeiten an Versorgungsleitungen. Die Pflastersteine lassen sich leicht aufnehmen und wieder einsetzen, ohne dass sich das Erscheinungsbild des Belags ändert.
2.9.1 Untergrund/Unterbau/Planum (ZTV E-StB, M VV)
Der anstehende Boden muss genügend durchlässig sein, damit das Wasser aus dem Oberbau sicher abgeführt werden kann. Für eine planmäßige Versickerung sollte der kf-Bereich zwischen 1 x 10-3 und 1 x 10-6 liegen. Dies gilt ebenso für den Unterbau, der ggf. für einen Höhenausgleich oder Bodenaustausch angelegt wird. Eine schlechte Durchlässigkeit kann kompensiert werden durch
- höhere Dicken für Frostschutzschicht oder Tragschicht oder Planumssickerschichten nach den RAS-Ew mit Drainage und Anschluss an den Vorfluter.
- Das Planum bildet den Abschluss des Untergrundes bzw. Unterbaus und muss für den Aufbau des Oberbaus fachgerecht bearbeitet werden, sprich profilgerecht und eben sein.
Anforderungen
- Durchlässigkeit ≥ 1 x 10-6; Nachweis nach DIN 18130-1 oder vor Ort durch Infiltrationsversuche
- Verformungsmodul Ev2 ≥ 45 MPa; Nachweis nach DIN 18134 (Plattendruckversuch), niedrigere Werte erfordern einen Bodenaustausch
2.9.2 Oberbau (RStO, ZTV SoB-StB, ZTV Pflaster-StB, DIN 18138, M FP, M VV)
Verkehrsflächen mit Pflasterbelägen gewinnen ihre Stabilität primär aus dem Oberbau, über den die Belastungen in den Untergrund abgeleitet werden. Daher müssen die einzelnen Schichten unter Beachtung der Standfestigkeit und Durchläs- sigkeit sachgerecht dimensioniert und sorgfältig eingebaut werden.
Der Oberbau selbst besteht aus den Tragschichten und der Pflasterdecke mit Betonpflastersteinen, Bettung und Fugenfül- lung. Bei größerer Frosteinwirkung ist eine zusätzliche Frost- schutzschicht als erste Lage auf dem Planum erforderlich. Die Dimensionierung der Schichtdicken erfolgt gemäß den RStO. Dabei richtet sich die erforderliche Mindestdicke nach der Ver- kehrsbelastung sowie nach der Frostempfindlichkeitsklasse des Bodens und der maximalen Frosteindringtiefe des betreffenden Gebiets.
Anforderungen
- Bietet der Untergrund eine ausreichende Durchlässigkeit von ≥ 5,4 x 10-5 m/s (Frostempfindlichkeitsklasse F1), richtet sich die Dimensionierung nach der Verkehrsbelastung.
- Bei geringerer Durchlässigkeit zwischen 5,4 x 10-5 m/s und 1 x 10-6 m/s (Frostempfindlichkeitsklassen F2 und F3) muss die Dicke der Tragschichten um 10 bis 20 cm erhöht werden, um die Tragfähigkeit und den Rückhalt-Effekt des Oberbaus zu verbessern.
- Bei noch niedrigeren Werten muss eine angepasste Planums- entwässerung angeordnet werden. Dabei wird das Wasser aus dem Oberbau abgeleitet und über z. B. Rigolen oder Drainrohre in versickerungsfähige Bereiche gelenkt.
2.9.3 Frostschutzschicht (ZTV SoB-StB, M VV)
Die Kernaufgabe der Frostschutzschicht besteht darin, die gesamte Konstruktion vor Frostschäden zu schützen. Aufgrund der nötigen Durchlässigkeit und Tragfähigkeit eignen sich für ungebundene Frostschutzschichten nur korngestufte Kies- oder Schottertragschichten mit geringem Feinkornanteil. Dabei ist auf Filterstabilität zu achten. Das heißt, es darf nach der Ver- dichtung kein Materialaustausch zwischen den angrenzenden Schichten stattfinden.
Für den Sieblinienverlauf der Baustoffgemische empfiehlt sich der untere bis mittlere zulässige Sieblinienbereich nach den TL SoB-StB. So wird eine möglichst hohe Durchlässigkeit bei ausreichender Tragfähigkeit erreicht.
Anforderungen
- Durchlässigkeit ≥ 5,4 x 10-5 m/s; Nachweis nach DIN 18130 oder vor Ort durch Infiltrationsversuche
- Verformungsmodul Ev2 auf Oberfläche ≥ 100 MPa Nachweis nach DIN 18134 (Plattendruckversuch) unter Berücksichtigung der Durchlässigkeit
- Feinkornanteil < 0,063 mm gemäß den TL SoB-StB ≤ 3 %: Kategorie UF3; im eingebauten Zustand gem. den ZTV SoB-STB ≤ 5 %
2.9.4 Tragschichten (ZTV SoB-StB, TL-Gestein StB, M VV)
Für wasserdurchlässige Pflasterbeläge sollten stets ungebun- dene Tragschichten aus Kies oder Schotter verwendet werden. Das Ziel ist eine hohe Durchlässigkeit bei insgesamt guter Trag- fähigkeit. Hierfür bieten sich Baustoffgemische mit geringem Feinkornanteil an, wobei die Sieblinien im unteren bis mittleren zulässigen Bereich nach den TL SoB-StB verlaufen sollten. Die Tragschichten dürfen nicht zu hoch verdichtet werden, sondern vielmehr so weit, dass die Anforderungen gerade erreicht wer- den. Hierfür sind geeignete Verfahren und Geräte auszuwählen.
Anforderungen
- Durchlässigkeit ≥ 5,4 x 10-5 m/s; Nachweis nach DIN 18130 oder vor Ort durch Infiltrationsversuche
- Verformungsmodul Ev2 auf Oberfläche ≥ 120 MPa; Nachweis nach DIN 18134 (Plattendruckversuch) unter Berücksichti- gung der Durchlässigkeit
- Feinkornanteil < 0,063 mm gemäß den TL SoB-StB ≤ 3 %: Kategorie UF3; im eingebauten Zustand gem. den ZTV SoB-STB ≤ 5 %
Zusätzliche Hinweise zur Bautechnik mit ECOSAVE protect gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung
Abwassertechnische Bemessung |
|
gemäß Arbeitsblatt DWA-A 138 |
|
Bautechnische Bemessung |
|
Untergrund |
Bei F2- und F3-Böden ist im Bereich der Planumsebene die Filterstabilität nach Cistin/Ziems (RAS-Ew) zu überprüfen. Bei F1-Böden geänderte Kriterien für die Einstufung: Feinkornanteil < 0,063 mm von 5,0 Gew.-% bei U ≥ 12,0 oder 12,0 Gew.-% bei U ≤ 6,0 |
Unterbau |
Vorgenutzte natürliche Gesteinskörnungen oder Recycling-Baustoffe sind nach den wasserwirtschaftlichen Anforderungen der TL Gestein-StB zu überprüfen. |
Frostschutz- schichten |
Verwendet werden ausschließlich Bau- stoffgemische nach den TL SoB-StB. Der Feinanteil < 0,063 mm ist nach den TL SoB-StB, Tabelle 1, auf ≤ 3 M.-% zu begrenzen (Kategorie UF3). |
Tragschichten |
Die Gesteinskörnungen müssen den TL Gestein-StB entsprechen. Der Sandgehalt muss zwischen 30 und 40 % liegen. Der Feinanteil < 0,063 mm ist nach TL SoB-StB, Tabelle 1, auf ≤ 3 M.-% zu begrenzen (Kategorie UF3). |
PLANUNG
Abwassertechnische Bemessung |
|
gemäß Arbeitsblatt DWA-A 138 |
|
Bautechnische Bemessung |
|
Untergrund |
Bei F2- und F3-Böden ist im Bereich der Planumsebene die Filterstabilität nach Cistin/Ziems (RAS-Ew) zu überprüfen. Bei F1-Böden geänderte Kriterien für die Einstufung: Feinkornanteil < 0,063 mm von 5,0 Gew.-% bei U ≥ 12,0 oder 12,0 Gew.-% bei U ≤ 6,0 |
Unterbau |
Vorgenutzte natürliche Gesteinskörnungen oder Recycling-Baustoffe sind nach den wasserwirtschaftlichen Anforderungen der TL Gestein-StB zu überprüfen. |
Frostschutz- schichten |
Verwendet werden ausschließlich Bau- stoffgemische nach den TL SoB-StB. Der Feinanteil < 0,063 mm ist nach den TL SoB-StB, Tabelle 1, auf ≤ 3 M.-% zu begrenzen (Kategorie UF3). |
Tragschichten |
Die Gesteinskörnungen müssen den TL Gestein-StB entsprechen. Der Sandgehalt muss zwischen 30 und 40 % liegen. Der Feinanteil < 0,063 mm ist nach TL SoB-StB, Tabelle 1, auf ≤ 3 M.-% zu begrenzen (Kategorie UF3). |
Abb. 43: bautechnische Bemessungsgrundlagen für ECOSAVE protect
2.9.5 Pflasterdecke
(ZTV Pflaster-StB, DIN 18318, M FP, M VV)
Die Pflasterdecke mit Pflastersteinen, Bettung und Fugenfüllung muss als Abschluss des Oberbaus entsprechend wasserdurch- lässig ausgelegt werden. Zudem sind die Anforderungen an die Tragfähigkeit und Ebenheit zu beachten.
Zur Dimensionierung der Pflasterdecke finden sich entspre- chende Empfehlungen im M VV, Tabelle 1 und in dieser Bro- schüre unter Punkt 2.9.10 (Seite 46). Bezüglich der Ebenheit sind höchstens 20 mm Abweichung der Oberfläche von der Soll- höhe tolerierbar. Die zulässige Abweichung bei höhengleichen Anschlüssen von Stein zu Stein beträgt 2 mm. Bei Randein- fassungen oder Einbauten muss die Pflasterdecke 3 bis 5 mm höher liegen. Im Übrigen sind Randeinfassungen eine probate Methode, um die Pflasterdecke insgesamt zu stabilisieren. Hergestellt werden sie stets vor der Pflasterverlegung, und zwar auf einem Betonfundament mit einer Rückenstütze aus Beton.
Gestaltungsformen
Mit der Pflasterdecke nimmt nun auch das Gestaltungskonzept konkrete Formen an. Dabei lassen sich mit der modernen, vielseitigen Produktlinie ECOSAVE protect auch anspruchsvolle Bauaufgaben stimmig lösen. Die Beläge decken zudem das gesamte Spektrum der Versickerungstechnik ab, die sich in drei Arten unterteilt:
BASIC – GEOSTON protect Pflastersysteme aus haufwerksporigem Beton
Das Wasser versickert direkt durch das offenporige Steingefüge und die Fugen. Neue Systeme werden auch zweischichtig mit feinporigem Vorsatzbeton hergestellt. Schmale Fugen sorgen für guten Geh- und Fahrkomfort. Die Druckfestigkeit und Gestal- tungsqualität liegen werkstoffbedingt unter der von gefüge- dichten Pflastersteinen. Dennoch erfüllt der „Drainstein“ seit mehr als drei Jahrzehnten seinen Zweck auf unterschiedlichen Flächentypen.
PLUS – DRAINSTON protect Pflastersysteme mit Sickeröffnungen, hier mit Sickerkanälen
Die Öffnungen befinden sich im Stein oder als Aussparungen am Stein. In beiden Fällen werden sämtliche Öffnungen mit wasserdurchlässigem Fugenmaterial verfüllt. Vorteilhaft
sind wiederum die Festigkeit der Steine und die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten. Pflasterbeläge wie DRAINSTON protect entwickeln zudem eine hohe Verbundwirkung für mehr Lagestabilität.
SELECT – Pflastersystem-gd protect und -HP protect Pflastersysteme mit Sickerfugen
Das Wasser versickert ausschließlich über die Fugen, die mit durchlässigen Gesteinskörnungen verfüllt werden. Mit zuneh- mender Belastung kann die Stabilität des Belags abnehmen. Dieser Nachteil lässt sich durch Pflastersysteme ≥ 10 cm Dicke mit Abstandhaltern und Verbundwirkung ausgleichen. Die Vorteile des Systems liegen in der hohen Festigkeit der Beton- pflastersteine sowie in dem breiten Spektrum an Formaten und Oberflächendesigns.
Anforderungen
- Durchlässigkeit ≥ 5,4 x 10-4 m/s; Nachweis nach DIN 18130 oder vor Ort durch Infiltrationsversuche
- Unterschiedliche Gesteinskörnungen bzw. Körnungsgemische für Bettung und Fugen erfordern einen Nachweis der Filtersta- bilität gemäß ZTV Pflaster-StB.
2.9.6 Bettung und Fugen
(TL Gestein-StB, ZTV Pflaster-StB, M VV)
Das Fugen- und Bettungsmaterial muss durchlässig sein und zudem über hohe Kornfestigkeit verfügen. Zu vermeiden sind Kornzertrümmerungen, sie würden die Filterstabilität und somit die hydraulische Leistung der Pflasterdecke beeinträch- tigen. Zweckmäßig sind natürliche Gesteinskörnungen gemäß den TL Gestein-StB.
Die Filterstabilität lässt sich am besten mit gleichen Gesteins- körnungen bzw. Gemischen für Fugen und Bettung herstellen. Unterschiedliche Materialien müssen anhand der Filterregeln nach den ZTV Pflaster-StB aufeinander abgestimmt werden.
Anforderungen
- Durchlässigkeit ≥ 5,4 x 10-4 m/s
- Unterschiedliche Gesteinskörnungen für Bettung und Fugen erfordern Nachweis der Filterstabilität
- Für ECOSAVE protect sind in den Bauartzulassungen die speziellen Bauprodukte Betonpflasterstein, Bettungs- und Fugenmaterial vorgegeben
Eigenschaften der Materialien für ECOSAVE protect Pflasterdecken |
|||
GEOSTON protect |
Pflastersystem-gd protect/ -hp protect |
DRAINSTON protect |
|
Bettungs- material |
Kalksteinsplitt mit diesen Eigenschaften: Korngruppe 2/5 nach TL Gestein- StB, Abschnitt 2.2.2, Tabelle 2, Kategorie Gc90/10 Schlagzertrümmerungswert nach TL-Gestein-StB, Abschnitt 2.2.9, Tabelle 12, Kategorie SZ22 Frostwiderstand nach TL Gestein- StB, Abschnitt 2.2.14, Tabelle 19, Kategorie F1 Wasserdurchlässigkeit im verdichteten Zustand ≥ 540 l/(s x ha) |
Gemisch aus natürlichen Gesteinskör- nungen der Gesteinsarten Grauwacke, Granit, Basalt, Porphyr oder Diabas mit diesen Eigenschaften: Korngruppe 0/5 nach TL Gestein- StB, Abschnitt 2.2.2 Fließkoeffizient nach TL Pflaster- StB, Abschnitt 3.2.5, Kategorie ECS35 Schlagzertrümmerungswert nach TL Gestein-StB, Abschnitt 2.2.9, Kategorie SZ22 Frostwiderstand nach TL Gestein- StB, Abschnitt 2.2.14, Kategorie F1 Wasserdurchlässigkeit im verdichte- ten Zustand ≥ 540 l/(s x ha) |
Gemisch natürlicher und industriell hergestellter Gesteinskörnungen der Korngruppe 0/5 in beim DIBt hinter- legter Zusammensetzung und Eigen- schaft; im Übrigen entsprechend DIN EN 13285* und TL Gestein-StB Das Bettungsmaterial wird als einbau- fertige Mischung geliefert. |
Beton- pflasterstein |
Haufwerksporige, zweischichtige Betonpflastersteine gem. DIN 18507 und Bauartzulassung |
Zweischichtige Betonpflastersteine gem. DIN EN 1338 mit spezieller Formgebung; Fugenbreite mind. 5 mm, Fugenanteil mind. 5 % - max. 10 % |
Zweischichtige Betonpflastersteine gem. DIN EN 1338 mit spezieller Formge- bung mit horizontalem und vertikalem Kanalsystem |
Fugen- material |
Basaltsplitt mit diesen Eigenschaften: Korngruppe 1/3 und 1/2 in Anlehnung an TL Gestein-StB, Ab- schnitt 2.2.2, Tabelle 2, Kategorie Gc90/10 Schlagzertrümmerungswert nach TL Gestein-StB, Abschnitt 2.2.9, Tabelle 12, Kategorie SZ18 Frostwiderstand nach TL Gestein- StB, Abschnitt 2.2.14, Tabelle 19, Kategorie F1 |
Gemisch natürlicher und industriell hergestellter Gesteinskörnungen der Korngruppe 0/4 in beim DIBt hinter- legter Zusammensetzung und Eigen- schaft; im Übrigen entsprechend DIN EN 13285* und TL Gestein-StB Das Fugenmaterial wird als einbaufertige Mischung geliefert. |
Gemisch natürlicher Gesteinskör- nungen der Korngruppe 0/4 in beim DIBt hinterlegter Zusammenset- zung und Eigenschaft; im Übrigen entsprechend DIN EN 13285* und TL Gestein-StB Das Fugenmaterial wird als einbaufertige Mischung geliefert. |
* DIN EN 13285 – Ungebundene Gemische |
Abb. 45: Eigenschaften Stein, Fugen- und Bettungsmaterial EOCSAVE protect
2.9.7 Beispiele für Oberbaukonstruktionen
Die Abbildung 45 zeigt den grundsätzlichen Aufbau eines wasserdurchlässigen Oberbaus mit Pflasterdecke auf F2- Böden (gering bis mittel frostempfindlich) und F3-Böden (sehr frostempfindlich) sowie auf F1-Böden (frostsicher, nicht frostempfindlich). Die Bemessung der Schichtdicken erfolgt nach den RStO. Bei weniger durchlässigem Untergrund sind Mehrdicken zwischen 10 und 20 cm erforderlich. So bleibt die Konstruktion trägfähig und die temporäre Rückhaltung intakt.
Richtwerte zum Aufbau und zu den Schichtdicken geben die RStO in Tabelle 8 und Tabelle 3 sowie das M VV, und zwar für die Belastungsklassen Bk0,3 sowie Bk1,0 und 1,8. Für höhere Anforderungen ist ECOSAVE protect konzipiert und zugelassen worden. Für diese Beläge ergeben sich in Anlehnung an die RStO und aufgrund praktischer Erfahrungen ebenfalls Richt- werte für die Dimensionierung des Oberbaus. Eine Einzelfall- prüfung ist jedoch generell sinnvoll und ratsam.
Typische Oberbaukonstruktion mit und ohne Frostschutzschicht
Dargestellt ist hier der typische Aufbau einer Verkehrsflächen- befestigung mit Pflasterdecke in Abhängigkeit von der Frost- empfindlichkeit des Bodens. Dieser Aufbau gilt grundsätzlich auch für wasserdurchlässige Verkehrsflächen (Quelle: Beton- verband SLG).
Abb. 46-48
2.9.8 Gefälle/Querneigung (RAS-Ew, M VV)
Es gilt die Maxime, dass möglichst viel Regenwasser versickern soll. Aus diesem Grund kann die Querneigung ≥ 2,5 % gemäß RAS-Ew auf 1,0 % vermindert werden. Dieser Wert sollte jedoch nicht unterschritten werden, da das Niederschlagswasser bei besonderen Starkregenereignissen unkontrolliert abfließen könnte. Bei einem Gefälle > 5 % sinkt die Versickerungsleistung und das Niederschlagswasser fließt vermehrt oberflächig ab.
2.9.9 Fugen/Verfugung (DIN 18318)
Das Tragverhalten der Pflasterdecke steht und fällt vor allem auch mit dem Zustand der Fugen. Unzureichend verfüllte Fugen oder zu geringe Fugenbreiten gefährden die Stabilität, weil das Stützkorsett der Steine nicht vorhanden ist und sich so keine Kraftübertragung innerhalb des Belags entwickeln kann. Das Fugenmaterial darf auch bei Pflastersteinen mit angeformten Abstandhaltern nicht fehlen. Fahrlässig ist insbesondere die sogenannte Press- oder Knirschverlegung, bei der außerdem Kantenabplatzungen auftreten können.
2.9.10 Pflasterverbände
Aus der Vielzahl der Betonpflastersysteme und Pflasterverbän- de zeichnen sich einige für höhere Verkehrsbelastungen aus. So sind Verbundsteine generell stabiler als unverzahnte Steine, der Fischgrätverband unempfindlicher als der Läuferverband. Bei höheren Verkehrsbelastungen ist es ratsam, die Steine diagonal zur Fahrtrichtung zu verlegen und keinesfalls quer mit durchlaufenden Fugen zur Fahrtrichtung.
Zu den Belastungsklassen und adäquaten Pflastersteindicken gibt das M VV besondere Hinweise. Nachfolgend die Empfeh- lungen des Betonverbandes SLG:
Art der Beanspruchung/ Belastungsklassen |
Besondere Empfehlungen |
Hohe Verkehrsbe- anspruchung, hohe Horizontalbeanspru- chung (Bk3,2, Bk1,8 und ggf. Bk1,0) |
Stein-Nenndicke ≥ 10 cm Verbundsteine bevorzugen Ellbogen-, Diagonal- oder Fischgrätverband |
Mittlere bis geringe Verkehrsbeanspru- chung (Bk0,3) |
Stein-Nenndicke ≥ 8 cm |
Rad- und Gehwege sowie Flächen, bei denen das Befahren durch Kraftfahrzeuge ausgeschlossen ist |
Stein-Nenndicke ≥ 6 cm |
Bei Überfahrten von Rad- und Gehwegen ist von mittlerer bis geringer Verkehrsbeanspruchung auszugehen. |
Abb. 50: Empfehlungen für Pflastersteindicken nach SLG
3. AUSFÜHRUNG
3.1 Ausschreibungshinweise
Was grundsätzlich zu beachten ist:
deutlicher Hinweis auf die Bauartzulassung, falls vorgesehen oder gefordert, als Bestandteil der Ausschreibung
Prüfungen und Nachweise als Mindeststandards festlegen (Qualitäts- und Eignungsweise der Baustoffe, Eignungsprü- fungen für den Untergrund, Standfestigkeit und Durchlässig- keit der Oberbauschichten); Empfehlung: Kontrollprüfungen und Dokumentation durch Gutachter!
Kontrolle der Fugen innerhalb der ersten 6 Monate, ggf. nachverfugen
1. Bodenparameter auswerten
2. Boden bis auf geplante Planumshöhe abtragen.
3. Untergrund prüfen, bei Bedarf durch Unterbau optimieren oder Planumsentwässerung einrichten
4. Untergrund/Oberbau profilgerecht anlegen, ebnen, abrütteln und prüfen
5. Tragschicht-Materialien prüfen – Kies oder Schotter 0/32, 0/45, 0/56, geringer Feinkornanteil. Oder nach Bauartzulassung.
6. Tragschichten lagenweise (ca. 20 cm) einbauen, verdichten und prüfen – Gefälle Oberfläche wie Pflasterbelag
7. Bettungsmaterial prüfen und auftragen, Dicke 3 - 5 cm + 1 cm Vorhaltemaß, profilgerecht abziehen – Splitt 1/3, 2/4, 2/5. Oder nach Bauartzulassung.
8. Pflastersteine im Verband verlegen, Fugenbreite nach Her- stellerangaben einhalten, Bettung nicht betreten!
9. Fugenmaterial prüfen und vollständig einkehren – Splitt 1/3, 2/5. Oder nach Bauartzulassung.
10. Pflasterbelag sauber abkehren, dann abrütteln und nachverfugen, nicht einschlämmen!
3.2.4 Materialanlieferung (Technische Hinweise zur Lieferung von Betonprodukten für den Straßen-, Landschafts- und Gartenbau)
Die Lieferung ist vor der Entladung nach Menge, Warenart
und Konformität zu prüfen. Bestehen Bedenken hinsichtlich der Qualität, sollten die Produkte nicht ohne Klärung des angezeigten Mangels verarbeitet werden. Bei einwandfreier Lieferung wird das Fugen- und Bettungsmaterial sauber und ge- trennt gelagert, sofern es sich um unterschiedliche Materialien handelt. Werden die Pflastersteine einfach abgekippt, ist bei bis zu drei Prozent der Liefermenge mit Bruch zu rechnen.
Bei ECOSAVE protect leistet die jeweilige Bauartzulassung mit genauen Angaben zur Herstellung und Kennzeichnung der Bauprodukte sowie zu den Übereinstimmungsnachwei- sen. Übereinstimmungszertifikate und -erklärungen sowie Konformitätserklärungen für ECOSAVE protect werden zur Verfügung gestellt.
Geringfügige Abweichungen gegenüber Mustersteinen sind auch bei güteüberwachten Qualitätsprodukten möglich, jedoch aus fertigungstechnischen Gründen oder durch die verwen- deten Rohstoffe in der Regel nicht vermeidbar. Was bei der Abnahme von Betonpflastersteinen zu beachten ist und ggf. akzeptiert werden muss:
- Oberflächenporen sind technisch nicht vermeidbar und mindern nicht den Gebrauchswert, bräunliche Verfärbungen sind rohstoffbedingt und verschwinden in der Regel unter Bewitterung.
- Ausblühungen sind technisch nicht vermeidbar und ver- schwinden in der Regel durch Nutzung und Bewitterung. Kantenabplatzungen, insbesondere bei nicht gefasten Pflastersteinen.
- Haarrisse beeinträchtigen nicht den Gebrauchswert.
- Farb- und Strukturabweichungen sind fertigungs- und rohstoffbedingt nicht vermeidbar und stellen keinen Mangel dar.
3.2.5 Fläche vorbereiten
Werden Flächen erneuert, so müssen zunächst die Altbeläge inkl. Bettung und Tragschicht abgetragen bzw. ausgehoben werden, da die Schichten im Laufe langjähriger Nutzung erfah- rungsgemäß zu stark verdichtet sind und somit unbrauchbar für die geplante Versickerung. Konkrete Angaben zum Zustand der Altmaterialien enthält das Bodengutachten.
3.2.6 Zusätzlicher Unterbau nach Erfordernis (ZTV E-StB, M VV)
Der Unterbau wird angelegt, wenn der anstehende Boden bzw. Untergrund den Anforderungen nicht genügt oder die Konstruk- tion der geplanten Höhe der Verkehrsfläche angepasst werden muss. Das zum Austausch eingebrachte Material muss vor allem durchlässig und tragfähig sein. Wichtig ist zudem die hö- hen- und fluchtgerechte Herstellung der Oberfläche. Hinsicht- lich der Durchlässigkeit und Tragfähigkeit gelten die gleichen Bedingungen wie für den Untergrund.
3.2.7 Zusätzliche Entwässerung (RAS-Ew, M VV)
Aus dem Bodengutachten muss hervorgehen, ob zusätzliche Maßnahmen zur Entwässerung auf der Planumsebene erforder- lich sind. Für diesen Zweck werden entweder die Tragschichten erhöht oder anfallendes Wasser z. B. über Drainagesysteme am tiefer liegenden Rand des Planums in versickerungsfähige Bereiche abgeleitet. Die zusätzliche Entwässerung sollte auch angeordnet werden, wenn Wasser aufsteigt oder seitlich in den Oberbau eindringt oder der Untergrund bzw. Unterbau zu stark verfestigt ist.
Abb. 55: Schema einer Planumsentwässerung
3.3 Tragschichten einbauen/verdichten/prüfen (ZTV Pflaster StB, ZTV SoB-StB, TL Gestein-StB, Merkblatt für die Herstellung von Trag- und Deckschichten ohne Bindemittel, M VV)
Vor dem Einbau werden der Zustand der Materialien und deren Konformität mit den geforderten Eigenschaften geprüft. Hiermit und mit weiteren Kontrollen dieser Bauphase sollte ebenfalls die Bauüberwachung beauftragt werden. Haben sich die Materi- alien beim Transport oder Abkippen entmischt, kann man den gewünschten Zustand z. B. durch mehrfaches Durchmischen mit dem Schild des Planiergerätes wiederherstellen.
Die Frostschutzschichten und Tragschichten werden auf dem fertiggestellten Planum stets lagenweise mit gleichmäßig ge- mischtem Material eingebaut und anschließend mit Rüttelplat- te oder einem Walzenzug verdichtet.
Die oberste Schicht ist besonders sorgfältig zu bearbeiten, sprich besonders eben, da Abweichungen an die Pflasterdecke übertragen werden – das Toleranzmaß ± 1 cm (M VV) auf
400 cm Messlänge ist einzuhalten.
Vor den Anschlussarbeiten werden Verdichtungsgrad, Durch- lässigkeit und Ebenheit geprüft. Werden die Anforderungen nicht erreicht, heißt es nachbessern und erneut kontrollieren. Achtung: Ein zu hohes Nachverdichten kann die Durchlässigkeit der Schichten beeinträchtigen!
Anforderungen an Untergrund/Unterbau und Tragschichten |
|||
Bezeichnung |
Verformungswiderstand |
Feinanteil |
Durchlässigkeit* |
EV2 |
M.-% |
m/s |
|
Untergrund/Unterbau |
≥ 45 MPa |
≤ 5*|** |
≥ 5,4 x 10-5 m/s |
Frostschutzschicht |
≥ 100 MPa |
||
Kiestragschicht |
≥ 120 MPa |
||
Schottertragschicht |
≥ 120 MPa |
||
* im eingebauten Zustand | ** bei Anlieferung sollte der Feinanteil 3 Masse-% nicht überschreiten. |
Abb. 56: bautechnische Anforderungen (Quelle: Betonverband SLG)
3.4 Bettung herstellen
Das geprüfte, gut durchmischte Bettungsmaterial wird auf- gebracht und anschließend höhen- und profilgerecht mittels Lehren abgezogen. Etwaige Rillen durch das Abziehen werden wieder aufgefüllt. Sind Vorverdichtungen durch z. B. schwere Arbeitsgeräte nicht vermeidbar, müssen die komprimierten Stellen wieder gelockert werden. Ab jetzt darf die Bettung weder betreten noch befahren werden.
Die unverdichtete Bettungsschicht wird gleichmäßig, aber mit plus 0,5 bis 1,0 cm etwas überhöht angelegt. So lässt sich nach der Verdichtung die geplante Bettungsdicke erreichen. Achtung: Durch ungleichmäßige und/oder zu hohe Bettungsdi- cken kann sich der Belag verformen (Spurrinnen).
3.5 Entwässerung bei Oberflächenabfluss
Die Technischen Regeln des Straßenbaus sehen für die wasserdurchlässige Pflasterbauweise eine zusätzliche Ent- wässerungseinrichtung als Notentlastung vor, die genehmi- gungspflichtig ist. Ausgenommen sind in der Regel Flächen im privaten Wohnumfeld.
Aus Erfahrung ist ein Oberflächenabfluss von wasserdurchläs- sigen Pflasterungen ausgesprochen selten, zumal die Systeme für eine beträchtliche Bemessungsregenspende ausgelegt sind. Ein solcher Zustand stellt sich am ehesten ein, wenn extremer Starkregen auf „verstopften“ Belägen niedergeht – Pflege
und Wartung sollten also auch deswegen nicht vernachlässigt werden.
Eine einfache und zudem ökologisch sinnvolle Notentlastung lässt sich durch begrünte Versickerungsmulden herstellen, bei denen der Bodenfilter aktiv wird. Ist der Oberflächenabfluss jedoch mit Schadstoffen belastet, kommt nur die Ableitung über Entwässerungsrinnen in die Kanalisation in Betracht.
ECOSAVE protect Systeme benötigen keine Notentlastung, da die Beläge laut Bauartzulassung bei sachgerechtem Betrieb und entsprechender Wartung dauerhaft ≥ 270 l/(s x ha) versi- ckern und Schadstoffe an der Oberfläche zurückhalten.
3.6 Verlegehinweise
Etliche Betonpflastersteinsysteme sind auch maschinell verlegbar. Geeignet sind jedoch nur Produkte mit angeformten Abstandhaltern. Ob per Hand oder Gerät: Verlegt wird stets von den bereits fertiggestellten Abschnitten aus – die Bettung darf nicht betreten werden!
Das ideale Verlegegerät verfügt in der Regel über eine allseitig greifende Klammer bei einer Tragkraft von ca. 300 kg. Nach dem Ablegen der Verlegeeinheit werden die Pflastersteine nach Fugenbreite und Fugenverlauf ausgerichtet. Geradlinige Fugen- verläufe lassen sich durch Schnüren in Längs- und Querrichtung herstellen. Dabei sind die Fugenbreiten nach Herstellerangaben zwingend einzuhalten, so auch bei angeformten Abstandhal- tern, denn knirschverlegte Steine destabilisieren den Belag!
Pflaster mit nuancenreichen Sichtflächen sollten wegen mög- licher Farbkonzentrationen nicht maschinell verlegt werden. Bei der Verlegung von Hand werden Pflastersteine aus mehreren Paketen gemischt. Der Zuschnitt erfolgt im Nass-Schnitt, dabei dürfen Pass-Steine nicht kleiner sein als das halbe Format und zudem nicht zu spitzwinklig ausfallen.
Achtung: Haufwerksporige Pflastersteine erfordern aufgrund der geringeren Betonfestigkeit bei der maschinellen Verlegung eine besondere Handhabung – die Herstellerhinweise sind zu beachten!
3.7 Verfugung (ZTV Pflaster-StB, DIN 18318)
Die Fugen werden kontinuierlich im Zuge der Verlegung vollstän- dig eingefegt, der Belag anschließend abgekehrt. Danach wird die Fläche bis zur Standfestigkeit abgerüttelt. Wenn sich Fugen- material gesetzt hat, muss nachverfugt werden – das Material wird jedoch nicht eingeschlämmt!
3.8 Abrütteln
Das Abrütteln erfolgt grundsätzlich von den Rändern aus zur Mitte hin in mehreren überlappenden Bahnen bis zur aus- reichenden Standfestigkeit. Dabei ist ein Flächenrüttler mit Kunststoffschürzen zu verwenden. Farbiges Gestaltungspflaster darf nur bei trockener Oberfläche abgerüttelt werden. Je nach Gewicht und Zentrifugalkraft der Vibrationsplatte kann ein mehrmaliges Überfahren erforderlich sein. Empfehlungen für geeignete Flächenrüttler:
Stein-Nenndicke |
Betriebsgewicht Rüttler |
Zentrifugalkraft Rüttler |
8cm |
200 – 300 kg |
20 – 30 kN |
≥ 10 cm und Be- lastungsklassen Bk1,0, Bk1,8 und Bk3,2 |
300 – 500 kg |
30 – 60 kN |
Achtung: Bei dem Einsatz schwerer Vibrationsrüttler darf der Belag nicht „überrüttelt“ werden – es besteht die Gefahr von Kornverfeinerungen innerhalb der Bettung und somit abneh- mender Durchlässigkeit.
3.9 Betriebliche Hinweise
Stehen in den Randbereichen des Pflasterbelags oder etwa auf dem Nachbargrundstück Grünflächen- oder Bauarbeiten an, sollte die wasserdurchlässige Oberfläche vor Verschmutzung durch Erde oder Schutt temporär geschützt werden, z. B. mit Kunststoffplanen. Im Grunde sollten solche Tätigkeiten vor
den Pflasterarbeiten vorbereitet und durchgeführt werden. Vor allem bei Baum- und Randbepflanzungen können Erdarbeiten frühzeitig beginnen. Unvorteilhaft sind in diesem Sinne auch Geländesituationen, in denen leicht Erde auf den Belag gespült werden kann. Bei starkem Baumbestand fällt viel Laub an, das entfernt werden sollte. Zudem darf der Oberbau nicht durch- wurzelt werden.
4. REINIGUNG UND PFLEGE
4.1 Wartung allgemein
Im ersten Nutzungsjahr darf zum Schutz der frisch verfüllten Fugen keine intensive Reinigung mit stark saugender Kehrtech- nik erfolgen. Zudem sollte in den ersten Monaten kontrolliert werden, ob die für die Stabilität des Pflasterbelags wichtigen Fugen vollständig verfüllt sind – möglicherweise ist Material abgesackt oder es wurde von abrollenden Reifen herausgeso- gen. Das neue Fugenmaterial wird eingekehrt und verfestigt sich sukzessive. Für die regelmäßige Reinigung der Flächen von Sand oder Herbstlaub eignen sich feinere Kunststoffbürsten.
4.2 Wartung speziell
(siehe auch Reinigung und Wartung Seite 58)
Anlagen zur dezentralen Behandlung von Niederschlagsabflüs- sen müssen regelmäßig gewartet und zudem in festgelegten Intervallen durch einen Fachbetrieb kontrolliert werden. Nur so lässt sich die hydraulische Leistung dauerhaft sicherstellen. Bei wasserdurchlässigen Pflasterbelägen erfolgt die Prüfung mit dem Tropfinfiltrometer. Bei Werten < 270 l/(s x ha) ist die Ursache zu ermitteln und zu beseitigen, ggf. muss der Belag gereinigt werden.
Für ECOSAVE protect ist laut Bauartzulassung ein im Ver- gleich zu anderen Anlagentypen längerer Prüfzyklus von 10 Jahren vorgesehen.
4.3 Kehrmaschinen
Eine konventionelle Straßenreinigung ist auf wasserdurchläs- sigen Pflasterbelägen selbstverständlich durchführbar und auch ratsam für die Versickerungsfunktion. Zu beachten ist, dass nicht Kehrbürsten aus Metall verwendet werden, sondern feinere Kehrbürsten aus Kunststoff. So beugt man Streifenbil- dung und möglichen Oberflächenbeschädigungen vor. Zudem muss bei dem Einsatz von Kehr-Saug-Technik die Saugkraft so eingestellt werden, dass die Fugen nicht entleert werden. Laut M VV soll bei definierten Fugen ganz auf saugende Maschinen verzichtet werden.
4.4 Winterdienst (Merkblatt für Winterdienst auf Straßen/TL Streu)
Wasserdurchlässige Pflasterbeläge sind ökologisch sinnvoll und sollten nicht mit Streusalzen belastet werden. Bei Schnee werden die Verkehrsflächen idealerweise nur geräumt. Da Schneeschieber jegliche Pflasterbeläge beschädigen können, sollten sich die Geräte in einem guten Zustand befinden
und über Schiebeflächen aus Kunststoff verfügen. Material- schonender sind jedoch Kehrbesen oder Schneefräsen. Sand als abstumpfendes Mittel verstopft die Poren und stört somit die hydraulischen Eigenschaften des Belags. Bei Eis und Glätte eignet sich Splitt, und zwar am besten das vorgesehene Fugen- material bzw. Material nach Bauartzulassung.
4.5 Aufgrabungen (ZTV A-StB/ZTV BEA-StB/ ZTV BEB-StB/ZTV BEB-StB)
Bei Arbeiten z. B. am Versorgungsnetz sollten die Bauverant- wortlichen über den Pflastersteintyp informiert sein. Danach werden die Pflastersteine sorgfältig ausgebaut und gestapelt, alle weiteren Materialien getrennt gelagert, sofern sie wieder eingesetzt werden. Für eine konstante Versickerungsleistung muss der Oberbau sachgerecht erneuert werden, so auch die Pflasterdecke mit dem geforderten Fugen- und Bettungsma- terial. Dabei ist darauf zu achten, dass die Schichten nicht vermischt werden oder Sand in die Fugen eingefegt wird. Etwas Stein-Vorrat ist sinnvoll, so können beschädigte Elemente schnell ersetzt werden.
4.6 Reinigungsverfahren GEOCLEANING
ECOSAVE protect Systeme sind regenerierbar. Das heißt, die hydraulische Funktion der Pflasterdecke und der Schadstoff- Rückhalt können bei Bedarf wiederhergestellt werden.
Für diesen Zweck wurde das GEOCLEANING Verfahren entwi- ckelt. Dabei handelt es sich um ein Reinigungsfahrzeug, das die wasserdurchlässige Oberfläche bis tief in die Poren von Schmutzablagerungen mit den darin angereicherten Schad- stoffen befreit. So wird auch nach jahrelanger Nutzung die ursprüngliche Durchlässigkeit des Belags wieder nahezu voll- ständig erreicht (bis > 85 %). Neben dem Regenerationseffekt erscheint das Pflaster wie neu verlegt.
Die GEOCLEANING Technik besteht aus einer speziellen Spül- Saug-Einheit, die den eingespülten Schmutz durch rotierende Bewegungen kurz aufweicht und mit der gleichen Bewegung direkt aufsaugt, ohne dass der Schmutz in die Steine und Fugen gedrückt wird. Der während der Reinigung aus den Fugen ge- spülte Splitt wird anschließend ersetzt und das Schmutzwasser sachgerecht entsorgt.
Einbauhinweise gem. abZ
-
Vor Beginn der Pflasterarbeiten ist eine Abnahme der Unterlage (Tragschichten) erforderlich. Hierbei ist die Übereinstimmung
mit den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung sowie den sich aus den allgemein anerkannten Regeln der Technik ergebenen Anforderungen zu prüfen. Insbesondere sind hier die Standfestigkeit, Durchlässigkeit sowie Lage und Ebenflä- chigkeit zu nennen. Beim Einbringen der Tragschichten ist auf Entmischungen zu achten bzw. es sind diese entsprechend nachzu- bessern. Die Verdichtung sollte mit leichten bis mittelschweren Plattenrüttlern lagenweise erfolgen, um Kornzertrümmerungen zu vermeiden. -
Der Flächenbelag, bestehend aus Pflastersteinen, Bettungs- und Fugenmaterial, ist Zulassungsgegenstand der abZ und entspre- chend herzustellen. Die Lieferscheine für die Materialien sind auf Übereinstimmung mit den erforderlichen Angaben zu prüfen. Bei der Anlieferung der Pflastersteine ist die Ware auf Beschädigungen zu kontrollieren und vor Ort auf ebenem und festem Grund abzustellen.
-
Das Bettungsmaterial ist in gleichmäßigen Schichten in der vorgesehenen Dicke auf der Unterlage (Tragschichten) einzubauen. Das Betreten bzw. Befahren der profilierten Bettungsschicht ist untersagt.
-
Die Verlegung der Pflastersteine kann sowohl von Hand als auch maschinell erfolgen. Beim Verlegen der Pflastersteine ist auf Einhaltung des angegebenen Rastermaßes zu achten. Zum Ausrichten sind geeignete Werkzeuge anzuwenden, die Kantenbeschädi- gungen vermeiden. Bei einer Maschinenverlegung sind geeignete Versetzzangen mit Gummiaufsätzen zu verwenden. Grundsätzlich sind Verschmutzungen auf der Pflasteroberfläche durch z. B. Oberboden, Bauschutt, Sägestaub etc. zu vermeiden. Gefährdete Bereiche sollten vorsorglich mit einer Folie abgedeckt werden. Die Pflasterfläche ist zur Lagensicherung und zum Schutz der Steine kontinuierlich mit dem Verlegen der Steine mit dem vorgegebenen Fugenmaterial zu verfugen. Vor dem Verdichten ist die Fläche von Verschmutzungen und Fugenmaterial zu reinigen. Das Abrütteln der Pflasterfläche erfolgt mit leichten bis mittelschweren Platten- rüttlern unter Verwendung einer Kunststoffschürze zur Vermeidung von Schäden an der Steinoberfläche. Eine Unterhaltung der Fugen zur Gewährleistung einer vollständigen Verfüllung sollte mindestens in den ersten 6 Monaten sichergestellt werden.
Neben der offiziellen Bauleitung wird eine fachgerechte Begleitung der Baumaßnahme mit entsprechenden Prüfungen und deren Doku- mentation zur Kontrolle der sickerfähigen Bauweise empfohlen. Dies sind Kontrollmessungen bezüglich Standfestigkeit, Absiebungen der Mineralbaustoffe und Messung der Wasserdurchlässigkeiten.
Leistungsbeschreibung zu den Prüfungen
-
Der AN hat vor Baubeginn die Eignung der Baustoffe für den vorgesehenen Verwendungszweck sowie die Filterstabilität der zu liefernden Unterbau-, Tragschicht-, Bettungs-und Fugenmaterialien untereinander nach ZTV Pflaster-StB 04 und dem Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen nachzuweisen. Es sind Angaben zu den einzelnen Herstellern/Lieferanten, den Sortierungen und den Sieblinien zu machen sowie deren Eignungs- und Prüfzeugnisse anzufordern und vorzulegen.
-
Zusätzlich zum Qualitätsnachweis des Herstellers/Lieferanten hat der AN für die verwendeten Schüttgüter Prüfberichte der Sieblinienbestimmung durch ein unabhängiges Prüflabor zu erbringen. Dazu sind vor Ort Proben zu entnehmen und im Labor zu bestimmen. Die Anzahl der Prüfungen wird in Absprache mit der Bauleitung vor Ort festgelegt. Die Kosten für die Sieblinienanalysen werden nicht gesondert vergütet.
-
Zum Nachweis der Tragfähigkeit ist diese abschnittsweise für jede Schicht (Planum, Frostschutz- und Tragschicht) durch Lastplatten- druckversuche zu ermitteln. Die einzelnen Prüflose dürfen eine Größe von 500 m2 nicht überschreiten. Ausführung und Auswertung der Lastplattendruckversuche werden nicht gesondert vergütet.
-
Zum Nachweis der Durchlässigkeit der Tragschichten ist diese durch Infiltrationsmessungen gem. dem Merkblatt für Versickerungs- fähige Verkehrsflächen auf der obersten endverdichteten Tragschicht durch ein unabhängiges Prüflabor zu ermitteln. Die einzelnen Prüflose dürfen eine Größe von 1.000 m2 nicht überschreiten. Ausführung und Auswertung der Infiltrationsmessungen werden nicht gesondert vergütet.
-
Zum Nachweis der Durchlässigkeit der Pflasterdecke ist diese durch Infiltrationsmessungen gem. dem Merkblatt für Versickerungs- fähige Verkehrsflächen durch ein unabhängiges Prüflabor zu ermitteln. Die einzelnen Prüflose dürfen eine Größe von 1.000 m2 nicht überschreiten. Ausführung und Auswertung der Infiltrationsmessungen werden nicht gesondert vergütet.
Betrieb und Wartung gem abZ
-
Nach der Inbetriebnahme ist die hydraulische als auch bautechnische Funktion der Konstruktion in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Eine Inspektion ist im 1. Jahr nach der Inbetriebnahme monatlich durchzuführen. Sollten Veränderungen in der Eben- flächigkeit (Absackungen), im Steinverbund oder im Bereich der Fugen (Entleerung) auftreten, sind diese umgehend zu beseitigen. Die zur Reparatur der Pflasterdecke benötigten Baustoffe müssen den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung entsprechen. Das Gleiche gilt für Straßenaufbruch durch Versorgungsträger. Hier ist besonders auf die getrennte Lagerung von Fugen-, Bettung- und Tragschichtmaterial zu achten. Die Fläche ist auch hier bestimmungsgemäß wieder aufzubauen.
-
Verschmutzungen durch Straßenkehricht, Laub etc. sind umgehend zu entfernen. Um einer Entleerung der Fugen entgegenzuwir- ken, sollte das Abkehren der Verschmutzung möglichst diagonal zur Fugenrichtung vorgenommen werden. Sofern der Fugenfüll- stand 90 % der Steinhöhe unterschreitet, muss nachgefüllt werden. Zum Auffüllen darf nur das in der Zulassung beschriebene Fugenmaterial verwendet werden.
-
Das Hantieren mit wassergefährdenden Stoffen auf dem Flächenbelag ist strengstens untersagt.
-
Sollten sich LAU- oder HBV-Anlagen in unmittelbarer Nähe des Flächenbelages befinden, so ist dafür Sorge zu tragen, dass etwa
durch Verschleppen mit Fahrzeugreifen, z. B. bei Tankstellen, keine wassergefährdenden Stoffe auf dem Belag abgelagert werden.
-
Es ist unzulässig, Regenabflüsse von angrenzenden befestigten Flächen auf den Flächenbelag abzuleiten.
-
Bei vermehrt auftretendem Rückstau, z. B. Pfützenbildung oder Abfluss, spätestens jedoch nach 10 Jahren, ist die spezifische Versickerungsrate des Flächenbelages mittels Tropfinfiltrometer durch einen Fachbetrieb zu prüfen. Wenn eine spezifische Versicke- rungsrate < 270 l/(s x ha) festgestellt wird, ist die Ursache zu ermitteln und zu beseitigen, ggf. ist der Flächenbelag zu reinigen.
-
Sofern eine Kolmation* der Fugen als Ursache für eine unzureichende Versickerungsrate festgestellt wird, ist eine Reinigung des Belags vorzunehmen. Je nach Verunreinigung der Fläche können mehrmalige Reinigungsfahrten erforderlich sein, um eine aus- reichende Versickerung sicherzustellen. Die Reinigungsgeräte können beim Inhaber der allgemeinen Bauartzulassung angefragt werden.
(* Verringerung der Durchlässigkeit infolge von Wechselwirkungen zwischen dem Boden und der darüber stehenden Wassersäule, z. B. durch Schwebstoffe)
-
Nach der Reinigung sind die Fugen wieder mit Fugenmaterial nach Maßgabe der Zulassung zu verfüllen.
-
Die Wirksamkeit der durchgeführten Reinigung ist stichprobenhaft zu überprüfen.
-
Das abgesaugte Material ist auf Inhaltsstoffe zu untersuchen und entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen zu entsorgen.
Quelle: https://www.godelmann.de/sites/default/files/ECOSAVE-Technik_0.pdf