Rutschhemmklasse
Rutschhemmklasse
Die Sicherheit eines Bodens ist maßgeblich davon Abhängig wie der Bodenbelag gestaltet ist. Hierbei sollte nicht nur das Gewerbe auf die Sicherheitsnorme acht sondern auch der privater Haushalt achten. Zur Unterteilung der jeweiligen Rutschhemmklassen wurden von dem Handwerk Normen eingeführt welche von R9=“geringer Haftrebwert“ bis R13 = besonders hoher Haftreibewert“ gehen. Im Folgenden werden die einzelnen Normen genauer erläutert, sowie die unterschiedlichen Messearten zur Bestimmung der Rutschhemmklassen.
Unterteilung der Rutschsicherheitswerte
- Für den durchschnittlichen Privathaushalt ist der „Haftreibwert“ R9 gut geeignet. Er bietet Trittsicherheit von 3° bis 10°.
- Die Norm R10 wird üblicherweise für Gebäude genützt welche „barrierefrei“ gebaut werden. R10 gibt Trittsicherheit zwischen 10° bis 19°.
- Bei Neigungen über 19° empfiehlt es sich die Norm R 11 zu wählen, welche bis maximal 27° Trittsicherheit gewährt.
- Für einen großen „Haftreibwert“ von 27° bis 35° benötigt der Boden mindestens die Norm R 12.
- Die höchste Norm ist R 13. Diese bietet bei einer Neigung von über 35° Tirttsicherheit.
· R-Wert |
· Gradzahlen |
· R 9 |
· 6° – 10° |
· R 10 |
· >10° – 19° |
· R 11 |
· >19° – 27° |
· R 12 |
· >27° – 35° |
· R 13 |
· >35° |
Prüfen der DIN 51130
Die Feststellung des „Haftreibwertes“ wird wie folgt gestaltet:
Der Belag, welcher zu prüfen ist, wird auf eine Vorrichtung befestig und mit 200ml pro Quadratmeter mit einem speziellen Öl bestrichen. Zur Feststellung begeht eine Prüfperson den Belag bei unterschiedlicher Steigung, wobei diese normierte Arbeitsschuhe trägt. Hierbei ist die Gradzahl maßgeblich, bei welche der Prüfer sich unsicher fühlt oder anfängt zu rutschen. Ist dieser Punkt erreicht, wird der Belag in die oben stehende Bewertungsgruppe zugeteilt. Dieses Verfahren kann nicht bei einer Vorortmesseung benutzt werden.